518 Stadtv. Dr. Broh: Jedenfalls habe ich jetzt das Wort zur Geſchäftsordnung und möchte zu⸗ nächſt mal die Frage des § 48, die hier angeſchnitten iſt, und die eben aktuell iſt, kurz berühren. Es iſt richtig, daß jemand, der aus dem Zu⸗ hörerraum Zeichen des Beifalls oder Mißfallens gibt, auf der Stelle entfernt werden kann. Wir haben einige Zeichen des Mißfallens gehört; alſo die Betreffenden hätten entfernt werden können. Aber wir können uns nicht dazu ver⸗ ſteigen, zu drohen, daß nun die ganzen Tribünen überhaupt geräumt werden. Das würde die Be⸗ fugniſſe des Vorſtehers überſteigen. (Lebhafter Widerſwruch.) — Ich bitte, das zu beachten, was in der Geſchäfts⸗ ordnung ſteht. Was nun die Sache ſelbſt anlangt, ſo wurde die Frage geſtellt — (Große Unruhe — Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr Borchardt (unterbrechend): Ich muß um etwas Ruhe bitten, ſonſt kann ich über⸗ haupt nicht verſtehen, was der Redner ſagt. Stadtv. Dr. Broh (fortfahrend): Ich doch den Herrn Stadtverordnetenvorſteher, mal für Ordnung im Saal zu ſorgen. Vorſteher Dr Borchardt: Ich habe bereits die Glocke gerührt ohne Ihre Ermahnung und um Ruhe gebeten, damit ich Sie hören kann. bitte zuerſt Stadtv. Dr. Broh: Ich habe eben darauf auf⸗ merkſam gemacht und lege Wert darauf, daß der Herr Stadtverordnetenvorſteher auch Kenntnis da⸗ von nimmt, daß § 48 ihm nicht das Recht gibt, (Vorſteher Dr Borchardt: Das habe ich bereits gehört!) — Dann kann ich darauf verzichten, das zu wider⸗ holen. — Dann die Frage der Legitimation! Vorſteher Dr Borchardt: Das iſt eine Frage zu dieſem Antrag, und dazu kann ich Ihnen das Wort nicht geben. (Stadtv. Dr Broh: Bis jetzt iſt es ſo geweſen!) Ich habe eben erklärt, daß ich Ihnen zu dieſem Antrag das Wort nicht gebe. Stadtv. Dr Broh: Dann hat der Herr Vor⸗ ſteher ſel bſt bisher zur Sache geſprochen, und jetzt, wo ein Gegner das Wort ergreift, — (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr. Borchardt: Herr Kollege, ſo lange ich die Glocke ſchwinge, haben Sie zu 1.— — Ich habe ſelbſt feſtgeſtellt, daß ich ge⸗ ſchäftsordnungswidrig verfahren bin, indem ich zu⸗( ließ, daß unter der Form „zur Geſchäftsordnung zu dem Antrag geſprochen wurde, daß ich aber in u dieſer geſchäftsordnungswidrigen Diskuſſion nur Sitzung am 29. Oktober 1919 dann fortfahren werde, wenn die Verſammlung es] wünſcht. Deswegen kann ich Ihnen zu dieſem Antrag, auch wenn Sie ſagen, Sie ſprächen zur Geſchäftsordnung, nicht weiter das Wort geben. Stadtv. Dr. Broh: Gut, dann will ich nur zur Geſchäftsordnung feſtſtellen, daß bisher von ſeiten unſerer Leitung hier geſchäftsordnungswidrig ver⸗ handelt worden iſt und daß ſie, nachdem ſie ſelbſt in geſchäftsordnungswidriger Weiſe ihre Anſicht hat erkennen laſſen, dem Gegner die Aeußerung der Gegenanſicht abſchneidet. Ob das fair iſt, iſt eine andere Frage. Vorſteher Dr Borchardt: Herr Kollege Broh, ich glaube, ich kann das Zeugnis der Verſammlung darüber anrufen, ob ich nur einer Fraktion oder einer Seite oder nicht in ausgiebigſtem Maße allen Seiten das Wort erteilt habe. — (Lebhafte Zuſtimmung.) 4 Zunächſt habe ich aber nun feſtzuſtellen, ob dieſer Antrag überhaupt heute verhandelt werden ſoll. Er iſt hier unter der Form eines Dringlich⸗ keitsantrages eingebracht und kann nur verhandelt „werden, wenn niemand der Dringlichkeit wider⸗ ſpricht. Es ſind bereits eine Reihe von Einſprüchen gegen die Dringlichkeit dieſes Antrages einge⸗ mergen. er kann daher heute hier nicht verhandelt werden. Stadtv. Frant (zur Geſchäftsordnung): Meine Damen und Herren! Nachdem die Vertreter der ver⸗ ſchiedenen Fraktionen hier ihre Anſicht über die Zu⸗ laſſung der Deputation geäußert haben — (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr. Borchardt: Herr Kollege Frank, zu Antrag kann ich Ihnen das Wort nicht mehr geben. Stadtv. Frank: Ich wollte nicht zu dem Antrag ſprechen, ſondern nur ſagen: aus demſelben G erkläre ich im Namen meiner Freunde — (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr. Borchardt: Sie ſprecſen Antrag, Herr Kollege Frank, und Ihnen das Wort nicht geben.