550 Stadtv. Dr Broh (zur Geſchäftsordnung): Die Anſicht, die eben der Herr Vorſteher ausgeführt hat, iſt zweifellos unrichtig. Ich frage Sie, welchen Sinn hätte denn dieſe geſonderte Abſtimmung in zwei Teilen, wenn nachher (Glocke des Vorſtehers) 1 3 — aber ich bitte, mich doch ausreden zu laſſen —, wenn nachher dieſes Abſtimmungsreſultat wieder voll⸗ kommen umgeworfen werden ſoll. (Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Dr Borchardt (unterbrechend): Herr Kollege Broh, ich werde nicht dulden, daß durch Ihre Auslegung die Abſtimmung irgendeines Abgeord⸗ neten vergewaltigt wird. 1 Sie Sie waren der Meinung, daß jemand, wenn er für 9 einen Satz geſtimmt hat, für dieſen Satz unter allen Umſtänden ſtimmen muß. Andere ſind der Meinung, daß dieſe Abſtimmung über einen Satz an Bedin⸗ gungen geknüpft iſt. Den Willen der Verſammlung zum Ausdruck zu bringen, davon werde ich mich nicht abbringen laſſen. (Stadtv. Dr. Broh: Was heißt denn das? können mich doch nicht unterbrechen!) Stadtv. Dr. Broh: Ich ſtelle feſt, daß ich —) — Sie haben jetzt nicht das Wort! (Stadtv. Dr Broh: — mitten im Wort von Ihnen unterbrochen worden bin. Sie dürfen mir doch nicht das Wort abſchneiden!) — Ich darf Ihnen wohl das Wort abſchneiden. 1 (Stadtv. Dr Hertz: Aber erſt nach zweimaliger Verwarnung, zur Sache zu ſprechen!) Sie kennen die Geſchäfts⸗ Das iſt ja ganz uner⸗ Stadtv. Dr Broh: ordnung nicht, zum Teufel! hört! (Vorſteher Dr. Borchardt: Das Wort zur Ge⸗ ſchäftsordnung 22, Sie dürfen mir nur das Wort abſchneiden, wenn ich zweimal verwarnt worden bin, weil ich nicht zur Sache geſprochen habe, aber mich nicht unterbrechen, wenn ich einen Standpunkt vertrete, der von dem Ihrigen abweicht. Sitzung am 12. November 1919 Wenn Sie als Vorſteher die Ge⸗] Ich möchte nur feſtſtellen, daß von dem Büro bei der Frageſtellung, wer für den erſten Teil des Antrages iſt, nur die Seite gezählt wurde, die die Hände er⸗ hoben hatte. Daraufhin hatten wir im Büro erwar⸗ Stadtv. Wilk (zur Geſchüſtsordnung): tet, daß nach der Gegenprobe gefragt würde. Das erfolgte nicht. Infolgedeſſen kam der Irrtum her⸗ ſaus, daß feſtgeſtellt wurde, daß dieſe 31 Stimmen lediglich für den erſten Teil des Antrages waren. Es muß alſo auf alle Fälle nach richtiger Beurtei⸗ lung noch 4 die Gegenprobe ſtattfinden, und zwar muß dann die andere Seite ausgezählt werden. Vorſteher Dr Borchardt: Wenn der Rerr Bei⸗ ſitzer jetzt behauptet, daß das Büro eimen Irrtum begangen hat, ſo trifft mich daran keine Schuld. Wenn mir das Büro mitteilt: das iſt die Mehrheit, jo muß ich verkünden: der Satz iſt angenommen. Im übrigen gebe ich zu, daß ich ein Verſehen inſo⸗ fern gemacht habe, als ich nicht die Einſprüche vor⸗ ausgeſetzt habe, die hier ſeitens eines Herren gegen Selbſtverſtändliches erfolgen. Wenn ich das voraus⸗ geſehen hätte, hätte ich vorher geſagt: ich werde ab⸗ ſtimmen laſſen, da getrennte Abſtimmung verlangt wird, über den erſten Satz, über den zweiten Satz und dann über den dadurch feſtgeſtellten Antrag. Es iſt das etwas ſo Selbſtverſtändliches, daß ich über⸗ haupt nicht auf den Gedanken gekommen bin, es würde ſich dagegen Einſpruch erheben; ſonſt hätte ich vor der Abſtimmung dieſes Selbſtvertändliche, was bisher bei uns und in allen anderen Parlamenten natürlicher Brauch iſt, noch einmal feſtgeſtellt. Ich ſbin aber jetzt in einer peinlichen Lage dadurch, daß das Büro mir mitteilt, es ſei über den Ausfall der ſerſten Abſtimmung zweifelhaft, und ich ſehe mich in der Tat veranlaßt, auch die erſte Abſtimmung zu wiederholen. Aber auch dann wird natürlich die Ab⸗ ſtimmung über den Geſamtantrag ſo, wie er durch die Einzelabſtimmung geſtaltet iſt, erfolgen müſſen. Stadtv. Dr. Hertz (zur Geſchäftsordnung): Ich befinde mich im Gegenſatz zu der Auffaſſung des Herrn Vorſtehers. Es iſt zweifellos ſeine Aufgabe, bei einer Abſtimmung ſo alſtimmen zu laſſen, daß die wirkliche Meinung der Verſammlung zum Aus⸗ druck kommt. Das iſt Grundſatz. Infolgedeſſen wird bei Anträgen, wenn Abänderungsanträge vor⸗ liegen, zunächſt einmal über den Abänderungsantrag abgeſtimmt und dann über den Geſamtantrag. Aber hier liegt kein Abänderungsantrag vor, ſondern ein⸗ ſ fach der Antrag, über den eigentlichen Antra zwei Abſtimmungen zu entſcheiden. Da Abſtimmungen über den erſten und den 20 er Al⸗ ſchäftsordnung nicht genügend kennen, dann bedaure] äſſi ich es doppelt, daß wir nicht gleich zuerſt für Hert 7 Dr Frentzel geſtimmt haben. (Große Heiterkeit.) 8 Vorſieher Dr. Lorchardt⸗ Herr Dr. V jetzt w on 4 300 vin ja ſein Gegner, aber er kennt weniaſtens die 22