— Sitzung am 12. Vorſteher Dr Borchardt: Herr Kollege Hertz, ich nehme an, daß auch Ihnen daran liegt, den Willen der Verſammlung feſtzuſtellen, (Stadtv. Dr Hertz: Der iſt feſtgeſtellt!) daß Sie alſo nicht die Abſicht haben, durch den Modus der Abſtimmung irgendeinen Stadtverord⸗ neten darin, wie er abſtimmen will, zu vergewalti⸗ gen. Würde ich aber nach Ihrer Anſicht verfahren, ſo würden alle die Stadtverordneten, die nur für den Antrag im ganzen ſtimmen wollen, verhindert ſein, dieſer ihrer Meinung Ausdruck zu geben, weil ſie zwar für den erſten Abſatz, nicht aber für den zweiten ſtimmen. Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Im Gegenſatz zu Herrn Kollegen Hertz ſind meine Freunde der Auffaſſung, daß die Auslegung der Geſchäftsordnunag durch den Herrn Vorſteher zweifellos richtig iſt. (Zuruf: — Wir werden Ihnen beweiſen, daß es möglich iſt, und ſetzen gleich hinzu, daß es richtig iſt. — Nach der Feſtſtellung des Büros iſt es un weiſalhaft nötig, daß die erſte Abſtimmung wiederholt wird. Dann iſt es ebenſo nötig, daß wir nach der durch den Herrn Vorſteher jetzt gegebenen Erklärung die Abſtimmung über den zweiten Teil wiederholen. Darum werden meine Freunde jetzt für den zweiten Teil des Antrages ſtimmen, und wir machen unſere endgültige Abſtimmung von der Geſtaltung ab⸗ hängig, die der Antrag Horlitz danach gewonnen haben wird. Es iſt unmöglich!) Stadtv. Groß (zur Geſchäftsordnung): Wir er⸗ heben aegen die erſte Abſtimmung Proteſt mit der Begründung, daß dieſem Proteſt durch die Feſt⸗ ſtellung des Büros ſelbſt ſtattaegeben werden muß. Intereſſant iſt für uns, bei dieſer Gelegenheit zu hören, welche von den beiden Perſonen, die das Büro bilden, dieſe Feſtſtellung machte, ob Herr Kol⸗ lege Wilk oder Frau Nemitz, und ſie dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher mitteilte. (Unruhe. ) Das iſt für mich hochwichtia Dabei. Steuer der Wahrheit dieſe Feſtſtelluna zu machen. rtehe, Dr Borchardt: Herr Kollege, ich muß es als vollkommen ungehöria zurückweiſen, 4 richtig bei den Sofialdemo⸗ 2 kraten) ndwie auch nur mente daß von einer] Perſon irgendwie eine abſichrlich aetroffen ſein 4 Ich bitte zur 551 November 1919 (Stadtv. Otto: ordnung nicht; auf ordneten muß die Jetzt kennen Sie die Geſchäfts⸗ Antrag eines einzigen Stadtver⸗ Abſtimmung getrennt erfolgen!) — Gut, aber ich meine, wenn hier der Einwand ge⸗ macht wurde, daß die Meinung der Mitalieder nicht um Ausdruck kommen konnte, weil der Antrag ein zuſammen hängender ſei, ſo konnte darüber dann zur Geſchäftsordnung debattiert werden. Es iſt aber, wie ich eben feſtſtellte, überhaupt nicht der gerinaſte Proteſt erhoben worden, ſondern wir haben uns ſämtlich der Meinung des Herrn Vorſtehers ge⸗ fügt, die auch durchaus richtig war, daß hier über die einzelnen Anträge — und es waren 2 geſon⸗ derte Anträg i Denn Das eine war eine Mißbilligung, ein Bedauern gegen⸗ über dem Herrn Oberbürgermeiſter, und das andere war ein Erledigterklären. Alſo danach iſt nun ein⸗ mal verfahren worden, und zwar ohne Proteſt. Des⸗ kalb können wir nun nicht, weil Ihnen nachher das Reſultat nicht paßt, einfach darüber hinwegaehen: wir würden uns ja ſelbſt lächerlich machen. Noch eins! In:wiſchen ſind natürlich, nachdem die eine Abſtimmung vorgenommen worden iſt, ver⸗ ſchiedene Mitalieder herausgegangen und andere her⸗ eingekommen. Alſo jetzt würde eben eine ganz neue Abſtimmung wieder ſtattfinden. Auf dieſe Weiſe können Sie hundertmal wieder neue Abſtimmungen ſtattfinden laſſen. Das geht nicht. Wir haben ein⸗ mal den Beſchluß aefaßt. Daß er Ihnen nicht ge⸗ fällt, kann ich Ihnen wohl nachfühlen:; aber wir müſſen uns alle an die Geſchäftsordnuna halten. Vorſteher Dr. Borchardt: Zunächſt ſtelle ich feſt, daß eine Abſtimmung über den in Frage ſtehenden Antrag noch nicht erfolgt iſt. Außerdem war Wider⸗ ſpruch erhoben worden und Zweifel bei dem Büro aufgetaucht, das es unterlaſſen hatte, mir mitzu⸗ teilen, daß es über das Reſultat der Abſtimmung zweifelhaft war. Wir müſſen alſo dieſe Abſtimmung wiederholen. Ich werde alſo dieſe Abſtimmuna in der Weiſe 2— vonehmen, daß ich getrennt über die einzelnen (Sätze abſtimmen laſſe, ſelbſtverſtändlich aber nachher über den dadurch feſtaeſtellten Wortlaut des Geſamt⸗ anrages. Alſo noch einmal: Die Stadtverordnetenverſammiung bedau⸗ ert die Entſcheidung des Oberbürgermeiſters im Falle Bülow. Wer für dieſen Sag ſtimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. Das Büro wünſcht die Gegen⸗ probe. — Das Büro ſtellt feſt, daß dieſer 38 gegen 32 Stimmen abaelehnt iſt. (Brave bei der Bürgerlichen Fraktion.) Satz mit Dann brinae ich zur Abſtimmuna den Sat: 4 Die Stadtverordnetenverſammlung erachtet jedoch die . . 2. durch die heute ab⸗ ene at läruna des 775 Oberbüraer⸗ ſters für erlediat. 1.4 en bitte ich, die die Mehrheit.