Sitzung am 12. bleibenden Laſt, und nun iſt dieſe Verteilung wie⸗ derum nicht eine Angelegenheit von vielen Hun⸗ derten oder Tauſenden von Mark, ſondern, wie der Herr Vertreter des Magiſtrats ausgeführt hat, von 7 bis 14 ℳ für das Haus, oder wie Herr Kollege Panſchow ausgeführt hat, von etwa 50 ℳ. Selbſt wenn ich den Standpunkt des Herrn Kollegen Pan⸗ ſchow akzeptiere, daß ein Haus um 50 ℳ mehr be⸗ laſtet würde, ſo meine ich doch, daß das keine Be⸗ laſtung wäre, die zu einer Erhöhung der Mieten einen hinreichenden Anlaß gäbe. Entſcheidend kann doch nur die Frage ſein: iſt der Verteilungsmaßſtab, den der Magaiſtrat jetzt vor⸗ ſchlägt, als ein gerechter anzuſehen? Ich für meinc Perſon bin geneigt, die Frage zu bejahen; denn der Nutzungswert iſt eben dasjenige, was anzeigt, wel⸗ chen Wert das betreffende Gebäude für den Beſitzer hat, und was infolgedeſſen auch einen Maßſtab für ſeine Leiſtungsfähiakeit in bezug auf die öffentlichen Abgaben bietet. Deswegen alaube ich wohl, daß wir dieſe Vorlage ganz ruhig paſſieren laſſen können und nicht zu befürchten haben, daß der Hausbeſitz, wenn er über die wahre Bedeutung der Vorlage auf⸗ geklärt iſt, daraus iraendwelche Bedenken herleiten kann. Stadtv. Frank: Meine Damen und Herren Wenn die Vorlage ſo harmlos wäre, wie es von dem Herrn Stadtbaurat daraeſtellt wird, dann brauchten wir uns nicht die ungeheure Arbeit zu machen und die ganze Umänderung des Schätzungsſyſtems in an⸗ dere Wege zu leiten. Ich alaube aber nicht daran. Jede Steuerreform hat immer eine Erhöhuna der Abgabe im Gefolge gehabt, und wir wiſſen aanz genau, daß wir bei dieſer Aenderuna nicht billiger, ſondern teurer weakommen werden. Darum haben wir uns dagegen gewandt. Die Kanaliſation iſt nach Frontmetern gebaut und auch danach bezahlt worden. Wenn ſie danach weiter beſteuert würde, ſo wäre das nach unſerem Empfinden gerecht. Ich glaube nicht, daß die Reform, die Sie jetzt anſtreben, ſo gerecht iſt, wie der gegenwärtige Zuſtand. Ich will mich aber gar nicht weiter darüber verbreiten. Ich habe dasſelbe Gefühl wie Herr Panſchow: es geht auf eine weitere Beſteueruna des Grundſtück⸗ beſitzes, auf eine weitere Erhöhung der Unterhal⸗ tungskoſten hinaus, die darum auch wieder natur⸗ gemüß die Mieter treffen und erneut böſes Blut machen wird. Das wollen wir vermeiden. Wir ſind gerade mit Unkoſten belaſtet genna und wiſſen doch wohl alle genau, was der Hausbefitzerſtand in dieſer Zeit geleiſtet hat. Er iſt genua in Anſpruch genom⸗ men worden. Wir ſind ſoweit aekommen, daß nie⸗ mand in der Lage iſt, an ſeinem Grundſtück etwas machen zu laſſen, weil er alles heraeben muß, um ſeinen Verpflichtungen der Stadt gegenüber aerecht zu werden. Deshalb bitte ich, die Vorlage abzu⸗ lehnen, und zwar aus denſelben Gründen, die Herr Vanſchow in ſo gerechter Würdiaung ausgeführt hat. w. Panſchowr Wenn das richtig wäre, was Encr ſaat, dann mürde ich mich darüber aar ic mal uber das, wo. ganzen beſſer wegkommen. 180 000 ℳ 557 November 1919 der Kanaliſationsgebühren gegenüber. Daß wir mehr nach der Richtung leiſten müſſen, iſt ganz ſelbſtverſtändlich. Jede Sache, die jetzt gemacht wird, koſtet eben mehr Kohlen, Arbeitslöhne uſw., alles iſt teurer geworden, das Waſſer koſtet mehr; wir wer⸗ den alſo ganz erheblich ſteuern müſſen. Für den Hausbeſitz hat die Sache ein aanz anderes Geſicht in bezug auf das, was er leiſten muß, wenn jetzt rück⸗ wirkend dieſe Abgabe eingeführt wird. Wir wollen nicht zu derſelben Zeit, wo wir ſchon höhere Auf⸗ wendungen machen müſſen, nochmals in anderer Weiſe ungerecht — nach der Meinung der aroßen Mehrheit des Hausbeſitzes — zugunſten derjenigen belaſtet werden, die die Laſt viel beſſer tragen kön⸗ nen als wir, und das ſind die großen Eckgrundſtücke, die erheblich höher im Wert ſind, die viel mehr ge⸗ koſtet haben, und die Beſitzer der Villen auf Weſtend. Stadtv. Dr Stadthagen: Gerade mit Rückſicht auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Pan⸗ ſchow, daß eventuell auch eine Erhöhung der Ge⸗ bühren eintreten muß, muß man ſich doch fragen, welches der gerechteſte Maßſtab iſt, und wenn alle Kommunen Groß⸗Berlins außer Charlottenburg einen anderen Maßſtab für den richtigeren halten, und auch bei uns, wenigſtens von vielen, bei ob⸗ jektiver Prüfung ohne weiteres anerkannt werden muß, daß der jetzige Maßſtab doch großen Anfech⸗ tungen unterliegen kann, dann, meine ich, iſt es doch richtig, der Vorlage jetzt zuzuſtimmen. Eine neue Belaſtung des Hausbeſitzes liegt hier nicht vor, das möchte ich nochmals unterſtreichen; meine Freunde würden ſie nicht mitmachen, ſondern es handelt ſich lediglich um die Verteilung der gleich⸗ bleibenden Geſamtſumme. Ich bitte daher, der Vorlage zuzuſtimmen. Berichterſtatter Stadtv. Bade (Schlußwort): Der Herr Kollege Frank ſtellt ſich auf den Stand⸗ punkt, als wenn in dieſer Vorlage eine Mehrbelaſtung des Hausbeſitzerſtandes vorgeſehen wäre. Die Kanaliſationsabgaben werden in einem Umlagever⸗ fahren einmal von der Stadt an Löhnen uſw. ver⸗ auslagt, und nachher von dem Hausbefitzer wieder eingezogen. In allen Groß⸗Berliner Vororten und in Berlin ſelbſt wird die Abgabe nach dem Maßſtab des Nutzungswerts erhoben, während das in Charlottenburg nach zwei verſchiedenen Arten geſchieht, einmal nach dem Nutzungswert und dann nach der Straßenfront. Wir mußten uns in der Mehrheit des Ausſchuſſes auf den Standpunkt ſtellen, daß das Verfahren, wie es in Groß⸗Berlin geübt wird, das gerechtere iſt, daß aber das, was früher in Charlottenburg beſchloſſen worden iſt, nicht das Richtige trifft. Aus dieſem Grunde hat ſich die Mehrheit des Ausſchuſſes auf den Stand⸗ punkt geſtellt, die Abgabe nur nach dem Nutzungs⸗ wert zu erheben. Es iſt richtig, daß feſtgeſtellt worden iſt, daß die Villenbeſitzer in Weſtend etwas weniger be⸗ zahlen würden, auch einzelne Arbeiterhäuſer in der Danckelmannſtraße uſw., die 2 und 3 Hinterhäuſer haben, ſtärker belaſtet werden. Im großen und iſt es aber ſo, daß die Arbeiterhäuſer etwas r Kollege Panſchow ſagt, daß die — es ſind ſogar 189 000 , die ein⸗ wie uns mitgeteilt iſt — nach der eingezogen werden, ſo möchte ich