588 Sitzung am 3. Dezember 1910 ſentlichen dann bleiben ſollen, wenn es ſich um Orts⸗ angehörige handelt, daß alſo beſonders ſtreng darauf eachtet wird, daß die erheblichen Koſten für den ängeren Aufenthalt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes nicht dann von der Stadt getragen werden, wenn es ſich nicht um Charlottenburger handelt. Der Ausſchuß hat davon abgeſehen, dieſe vier Wünſche, die ich in ſeinem Auftrage hier geäußert habe, in Form von Anträgen vorzubringen, um nicht dieſe Vorlage noch weiter zu belaſten und da⸗ durch einen Aufſchub der Erledigung, die eilig iſt, herbeizuführen. Wir hoffen aber beſtimmt nach den Aeußerungen des Magiſtratsvertreters, daß der Ma⸗ giſtrat dieſen Wünſchen des Ausſchuſſes Rechnung tragen wird. Die Uebernahme konnte, da der Ausſchuß jetzt erſt wagen konnte und die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nicht mehr vor dem 1. Dezember zuſammen⸗ berufen war, nicht mehr zum 1. Dezember erfolgen, wie es in der Vorlage vorgeſehen war, ſondern kann erſt am 1. Januar 1920 ſtattfinden. Infolgedeſſen verſchiebt ſich die eine Zahl in dem Antrage des Magiſtrats. Es wird nicht für vier Monate, ſon⸗ dern nur für drei Monate die Betriebsausgabe er⸗ forderlich ſein, wobei aber ſelbſtverſtändlich die Hypothekenzinſen, die im Januar fällig ſind, ganz in die Rechnung eingeſtellt werden müſſen. Ob die Betriebskoſten, die mit 403 000 ℳ im Jahre ange⸗ nommen ſind, ausreichen, wird ſich erſt im Laufe des Jahres herausſtellen. Wir werden höchſtwahrſchein⸗ ich auf eine Nachforderung gefaßt ſein müſſen. Auch ob die Inſtandſetzung des ſehr abgearbeiteten Materials mit 100 000 %ℳ zu erledigen ſein wird, iſt fraglich, beſonders, weil einige Umbauten ſich jetzt noch . als notwendig herausgeſtellt haben. Das Heim war ja bisher nur für Mütter und Säuglinge eingerichtet und für kleine Kinder, während wir durch Beſchluß der Gemeindebehörden auch eine Belegung bis zu 30 mit erholungsbedürf⸗ tigen tuberkuloſeverdächtigen Kindern verlangt haben und für dieſe beſondere Einrichtungen, z. B. Kloſetteinrichtungen, notwendig ſind. Alſo wir werden auch für dieſen Poſten eine Nachforderung, vielleicht erſt im neuen Etat, erwarten können. Der Ausſchuß bittet Sie nun, dieſen Anträgen mit der kleinen Aenderung zuzuſtimmen, die Sie aus der Vorlage erſehen, die ſich wie geſagt Rur rein formell dadurch erklärt, daß die Uebernahme nicht zum 1. Dezember, ſondern zum 1. Januar ſtatt⸗ findet, ſo daß für den laufenden Betrieb für die Zeit vom 1. Januar 1920 bis 31. Märs 1920 105 000 ℳ und dazu 100 000 ℳ für die Inſtand⸗ ſetzung des Inventars zu bewilligen ſind. Ein Va⸗ kuum entſteht dadurch nicht für dieſes Jahr, da wir ja in der vorigen Sitzung beſchloſſen haben, daß bis auf weiteres monatlich 23 725 % von der Stadt Betrieb bis zum Ende des Jahres geſichert iſt. Stadtv. Dr Stephan: Meine Damen und ſtützung von Beamten und Herren! Nur mit ſehr gemiſchten Gefühlen ſind wir an dieſe Vorlage herangegangen, weil ſie nicht allein die Stadt ſtark belaſtet, ſondern weil auch eine Reihe anderer Bedenken anfänalich vorlagen. Die Ueber⸗ nahme des Grundſtücks mag ja immerhin gehen, da es zweifellos nicht zu teuer bezahlt wird. Aber die großen Koſten, die der Betrieb dieſes Inſtituts machen wird, ſcheinen uns doch recht bedenklich zu jehen ſein. Wir werden der Vorlage trordem zuſtimmen,“ beſchn möchten aber das Anſuchen, das der Herr Bericht⸗ erſtatter bereits geſtellt hat, moch beſonders unterſtreichen, daß alſo in erſter Linie nur Char⸗ lottenburaer berückſichtigt werden und andere nur, ſoweit Platz vorhanden iſt, und ferner, daß dieſes Inſtitut auch als Ausbildungsſtätte für Kinder⸗ pflegerinnen dienen ſoll, wofür jetzt die nötige Ge⸗ legenheit fehlt. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folat: 1. Der Maaiſtrat wird ermächtigt, von dem ein⸗ getragenen Verein „Säuglingsheim“ das Grundſtück Rüſternallee Nr. 24—26 mit den darauf befindlichen Anſtaltsgebäuden und dem Inventar des Säuglingsheims und Mütter⸗ heims unter Uebernahme der eingetragenen und nicht eingetragenen Schulden des Vereins im Höchſtbetrage von insgeſamt 400 000 % zu übernehmen und das Säualinas⸗ und Mütterheim weiterzuführen 2. Zur Fortführung des Säualinas⸗ und Mütter⸗ heims werden a) zur einmaligen Inſtandſetzung der Räume und zur Eraänzung und Vermehrung der Einrichtungsgegenſtände 100 000 ℳ b) für den laufenden Betrieb für die Zeit vom 1. Januar 1920 bis 31. März 1920 102 000 zuſammen 205 000 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt.) Vorſteher Dr. Borchardt: Eingegangen iſt eine weitere Anfrage: Iſt der Maaiſtrat bereit, die Unklarheit, die in den meiſten Kreiſen der Charlotten⸗ burger Bevölkerung über die Einheitsſchule und die diesbezüglichen Pläne der hgieſigen Stadtverwaltung beſteht, durch einen öffent⸗ lichen Vortrag eines ſachverſtändigen Ma⸗ aiſtratsmitalieds zu beſeitigen? —— Lichtenberg, v. Rechenberg, Bnandt und weitere Unterſchriften. Ich frage den Herrn Oberbürgermeiſter, ob und wann der Maaiſtrat dieſe Anfrage zu beantworten aedenkt. 8 Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Ja, wenn die Stadtverordnetenverſammlung Wert darauf legt, heute; denn die Antwort wird ſehr kurz ſein. Borſteher Dr. Borchardt: Ich ſtelle feſt, daß die Anfrage heute beantwortet werden wird. Wir wer⸗ den ſie am Schluſſe der Tagesordnuna erledigen. für dieſes Heim aufgewandt werden, ſo daß der Wir kommen zu Punkt 11: 22 Antraa der Stadtv. Herzoa und Gen. betr. Unter⸗