Sitzung am 3. Dezember 1919 Blum, Dr Borchardt, Frau Deutſch, Dr. Hertz, Herzog, Juna, Kiefer, Köhler, Dr. Luther, Meyer 1, Meyer I11, Otto, Dr Stephan, Toſt und Frau Zucker.) Vorſteher Dr. Borchardt: Punkt 15: Vorlage betr. Beſoldungsvorſchuß für Beamte, Lehr⸗ perſonen und 4 — Druck⸗ — ache 278. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Denjenigen ſtädtiſchen Beamten, Lehrperſonen und Privatdienſtverpflichteten, deren Bezüge durch die bevorſtehende Beſoldungsreform auf⸗ zubeſſern ſind, wird ein einmaliger Beſol⸗ dungsvorſchuß von je 750 ℳ gewährt. Dieſer Vorſchuß iſt auf die auf Grund der neuen Be⸗ ſoldungsordnung mit rückwirkender Kraft zu zahlenden Beträge anzurechnen. 2. Die Volksſchullehrer, ſowie die an ſtädtiſchen Schulen auftrags⸗ oder vertretungsweiſe be⸗ ſchäftigten Lehrperſonen erhalten den Beſol⸗ dungsvorſchuß in Form einer Unterſtützung mit der Maßgabe, daß er inſoweit widerruf⸗ lich gewährt wird, als dieſen Lehrperſonen aus ſtaatlichen Mitteln entweder einmalige Zuwendungen in irgendeiner Form gewährt oder ihre laufenden Bezüge derart aufge⸗ beſſert werden, daß ſte die laufenden Bezüge der ihnen gleichgeſtellten Beamten und Lehr⸗ perſonen an den Mittelſchulen und höheren Lehranſtalten überſteigen. In ſolchen Fällen haben die Volksſchullehrperſonen ſowie die an ſtädtiſchen Schulen auftrags⸗ oder vertre⸗ tungsweiſe beſchäftigten Lehrperſonen den von der Stadtgemeinde gewährten Beſoldungsvor⸗ ſchuß oder einen den ſtaatlichen Leiſtungen entſprechenden Teil desſelben an die Stadt⸗ gemeinde zu erſtatten. Ueberſteigen die lau⸗ fenden Jahresbezüge der Volkeſchullehrper⸗ Wir kommen zu ſonen bereits jetzt die laufenden Jahresbezüge der ihnen gleichgeſtellten Beamten und Lehr⸗ perſonen an den höheren und Mittelſchulen, ſo iſt bei dieſen Volksſchullehrperſonen der Vorſchuß um den entſprechenden Mehrbetrag der laufenden Jahresbezüge zu kürzen. 3. Falls wider Erwarten die Beſoldungsordnun⸗ gen für die genannten Verſonen oder einen Teil derſelben noch nicht bis zum 15. Fe⸗ bram 1920 endaültig neu feſtgeſetzt ſein ſoll⸗ ten, ſo iſt an diejenigen Perſonen, für welche die neue Beſoldunasordnung bis dahin noch nicht durchaeführt iſt, auch für das Viertelfabr Jannar März 1920 ein gleicher Beſoldungs⸗ vorſchuß unter denſelben Bedingungen zu ge⸗ 244 D% 2 erforderlichen Beträge ſind den laufenden e een,, 50 1. Im Sonderplan 9 (Müllbeſeitigung) für 1919 werden die Ausgabeſätze Abſchnitt 1 Nr. 1, im Abſchnitt 2 die Nummern 1, 2, 3 bis 6, 7 a, 8, 9 a, 10 und 11, im Abſchnitt 3 die Nummern 6, 7, 11, 12, 13 und 21, insgeſamt um 945 300 ℳ verſtärkt. 2. Zur Deckung des Betrages zu 1 wird der Jahresſatz der Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls für das letzte Viertelfahr des Rechnungsjahres 1919 wie folgt erhöht: I. auf 6,6 % — bisher 2% — vom Gebäudenutzungswert, 4 für je wenn auch nur angefangene 10 m, um welche die Entfernung des Standorts der Müllgefäße von der Bauflucht, in der Luftlinie gemeſſen, das Maß von 30 m überſteigt, auf 45 % — bisher 15 % — für jedes Müllgefäß, für jeden Treppenlauf, der auf dem Wege vom Standort der Müllgefäße bis zur Bauflucht bei der Wegſchaffung des Mülls benutzt wird, auf 45 %½d — bisher 15 % — für jedes Müll⸗ gefäß.) Wir kommen zu Punkt 17: II. III. Vorlaae betr. Verſtärkung einiger Haushaltsplan⸗ nummern im Sonderplan 1 und Erhöhuna der Kanaliſationsgebühren. — Druckſache 280. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Maaiſtrats, wie folat: 1. Im Sonderplan 1 für die Kanaliſation wer⸗ den die Ausgabeſätze im Abſchnitt 3 Nummer 7, 8, 13a, 130, 13e, 13f, 13g, 13h, 14a, 14b, 140, 14e und 16: im Ab⸗ ſchnitt 5 die Nummern 11 und 21 insgeſamt um 234 650 ℳ verſtärkt. 2. Zur Deckung des Betrages zu 1 wird der Jahresumſatz der Gebühren für die Benutzung der ſtädtiſchen Kanaliſation für das letzte Vierteljahr des Rechnunasjahres 1919 auf 2,7% — bisher 1,55% — vom Gebäude⸗ nutzungswert erhöht.) Das Protokoll vollziehen heute die Stadtv. Lichtenberg, Frau Lindemann, Noack. Wir kommen zu Punkt 18: Antraa der Stadtv. Horlitz und Gen. petr. Fürſorae für Kriegsbeſchädigte und Kriegshinterbliebene. Druckſache 281. Der Antrag lautet: „Die Stadtwerordnetenverammluna wolle be⸗ ſchtießen. den Maaiſtrat zu erſuchen, mit ihr in gemiſch⸗ ter Deputation darüber zu beraten, auf welcke BWeiſe ſeitens der Stadtverwaltuna den Krieas⸗ beſchädiaten und Kriegshinterbliebenen in dieſem Winter in weiteſtgehender Weiſe aehol⸗