Sitzung am 3. Dezember 1919 gan finden wird, mehr als bisher zu tun. Wir wer⸗ en auch mit dieſer Abſicht in die Beratungen der gemiſchten Deputation eintreten. Wenn wir aber heute eine gemiſchte Depu⸗ tation, die natürlich für dieſen Zweck ſtändig be⸗ ſtehen bleibt, einſetzen — und nach der Erklärung des Magiſtrats iſt kein Zweifel daran, daß er ſich dieſem Antrag anſchließt —, dann erlaube ich mir ſchon heute den Antrag zu ſtellen, die bisher be⸗ ſtehende Deputation für die Kriegsbeſchädigtenfür⸗ ſorge aufzulöſen und ihre Aufgaben der neu zu bil⸗ denden gemiſchten Deputation zu übertragen. Ich glaube, daß wir dadurch ſachlich einen Fortſchritt in der Behandlung der Angelegenheit erzielen und den Intereſſen der Kriegsbeſchädigten und hinter⸗ bliebenen beſonders Rechnung tragen. Ich bitte Sie, dieſem Antrag zuzuſtimmen. Vielleicht können wir uns auch heute ſchon über die Wahl der Mit⸗ glieder ſeitens der Stadtverordnetenverſammlung in die gemiſchte Deputation verſtändigen, damit, nach⸗ dem der Magiſtrat ſeine Mitglieder ernannt hat, dieſe gemiſchte Deputation recht bald in Tätigkeit treten kann. Vorſteher Dr. Borchardt: Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. — Herr Kollege Otto, ich faſſe Ihren Antrag ſo auf, daß über ihn erſt abge⸗ ſtimmt wird, wenn wir vom Magiſtrat die Erklä⸗ rung auf Zuſtimmung zu der gemiſchten Depu⸗ tation haben. (Widerſpruch.) Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich glaube, Herr Vorſteher, wir brauchen uns in dieſem Falle auf die formelle Zuſtimmung des Magiſtrats nicht noch beſonders zu berufen. Der Magiſtrar hat durch ſeinen Vertreter erklärt, daß er die Abſicht hatte, einen ähnlichen Antrag, wie er uns jetzt hier vorliegt, zu ſtellen. Um allen Zweifeln zu begegnen, wäre es erwünſcht, daß das Oberhaupt unſerer Stadt dieſe Erklärung noch einmal wiederholt. Dann bin ich der Meinung, daß wir die Sache am beſten för⸗ dern, wenn wir heute erſtens den Beſchluß faſſen, die bisherige Deputation für die Krieasbeſchädigten⸗ fürſorge aufzulöſen, und zweitens die Mitglieder der Stadtverordnetenverſammlung für die gemiſchte De⸗ putation heute ſchon wählen. Natürlich müſſen wir erſt den Antrag annehmen. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Damen und Herren! Ich bin gern bereit, dieſe die Sache fördernde Erklärung meinerſeits abzugeben, trotz⸗ dem ich ja natürlich den Magiſtrat an ſich nicht vor⸗ eilig verpflichten kann. Aber es würde ja die Sache dadurch weſentlich gefördert. Denn wenn mor⸗ gen der Magiſtrat zuſtimmt, erſparen wir uns eine weitere Stadtverordnetenvorlage, indem gleich morgen die Deputation an ſich formell in Ordnung gebracht werden kann. 24 (Zuſtimmung.) her Dr Borchardt: Dann werden wir ſo Ich bitte alſo, daß diejenigen, die dem r Tagesordnung zuſtimmen en der Antrag iſt an⸗ Deputation für die Kriegsbeſchädigtenfürſorge aufzu⸗ löſen. Ich bitte diejenigen, die dieſem Antrag zu⸗ ſtimmen wollen, die Hand zu erheben. — Auch dieſer Antrag iſt angenommen. Die Mitalieder dieſer ge⸗ miſchten Deputation werden nachher benannt werden. Wir kommen nun zu Punkt 19 der Tages⸗ ordnung: Anfrage der Stadtv. Dr. Hertz und Gen. betr. Woh⸗ nungsfürſorge. — Druckſache 282. Die Anfrage lautet: In der „Berliner Volkszeitung“ vom 25. Oktober wird ein Fall kraſſen Mißbrauchs der Wohnungsfürſorge des Magiſtrats ge⸗ ſchildert. Was hat der Magiſtrat dagegen un⸗ ternommen und was kann und wird geſchehen, um die wohnungsbedürftige Bevölkerung vor ſolchem Mißbrauch zu ſchützen? Anfrageſteller Stadtv. Dr. Hertz: Meine Damen und Herren! Durch eine Notiz in der „Berliner Volszeitung“ bin ich auf einen Mißſtand aufmerk⸗ ſam gemacht worden, der, wie ich mit dem Ein⸗ ſender dieſer unterzeichneten Notiz glaube, einer öffentlichen Beſprechung in der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung wert iſt. Ich habe deshalb davon Ab⸗ ſtand genommen, die Sache mit dem Dezementen im Privatgeſpräch zu erledigen, eben aus dem Ge⸗ ſichtspunkt heraus, daß hier ein Mißſtand vorliegt, den der Magiſtrat ſelbſt das dringende Bedürfnis hat, öffentlich zu klären. Es handelt ſich darum, daß für den Ausbau eines Dachgeſchoſſes in der Uhlandſtraße 27 ein ſtädtiſcher Zuſchuß von 5000 ℳ unter der Bedin⸗ gung gegeben wurde, daß dieſe Wohnung nur mit Genehmigung des Magiſtrats und zu einem Jahres⸗ zins von 1000 ℳ vermietet werden dürfe. Der Beſitzer des Hauſes hat ſich dieſer Verpflichtung da⸗ durch entzogen, daß er eine Mittelsperſon mit der Vermietung betraute und außer dem Jahreszins von 1000 ℳ eine beſondere Gebühr von 1500 ℳ von dem Mieter verlangte. Ich glaube, in dieſem Kreiſe wird keine Meinungsverſchiedenheit darüber beſtehen, daß dies tatſächlich ein kraſſer Mißbrauch der behördlichen Fürſorge iſt, und daß die Stadt alle Veranlaſſung hat, dieſem Mißbrauch entſchieden entgegenzutreten. Es iſt zwar bedauerlich, daß der Mieter, wie das anſcheinend der Fall geweſen iſt, nur den Weg der öffentlichen Kritik gewählt und ſich nicht auch an das Mieteinigungsamt gewendet hat, um dort dieſen Fall zur Entſcheidung zu brin⸗ gen. Aber wenn wir das auch bedauern mögen, ſo enthebt uns das doch nicht der Pflicht, dafür zu ſor⸗ gen, daß nun die Aktion des Magiſtrats einſetzt, und ich bin der Meinung, daß durch die Verletzung der Abmachung mit dem Magiſtrat die ganze Ab⸗ machung an ſich hinfällig geworden iſt und der Ma⸗ giſtrat dem betreffenden Hausbeſitzer die für den Ausbau des Dachgeſchoſſes gewährte Vergütung von 5000 ℳ rückſichtslos entziehen muß. — Ich werde eventuell nach einer Aeußerung des Magiſtrats weitere Ausführungen dazu machen. Stadtſundikus Sembritzti: Dem Maaiſtrat iſt es willkommen, daß die in der Preſſe zur Sprache ae⸗ brachte Angelegenheit hier erörtert wird. Sofort fjnachdem die betreffende Notiz erſchienen war, am mit] 25. Oktober, ie] vorlag. er, haben wir feſtauſtellen verſucht, was Die Ermittlungen haben aber nicht eraeben,