610 Vorſteher Dr. Borchardt: Ich höre keinen Widerſpruch. Dann iſt alſo beſchloſſen, über die drei Tagesordnungspunkte gemeinſam zu beraten: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neu⸗ geſtaltung der Beſoldungsordnungen für die ſtädti⸗ ſchen Beamten und auf Privatdienſtvertrag Ange⸗ ſtellten. — Druckſachen 267, 284. Beſchlußfaſſung über die anderweite Feſtſetzung der Gehälter der beſoldeten Magiſtratsmitglieder. Vorlage betr. Neugeſtaltung der Beſoldungsordnung für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen. Druckſache 285. Berichterſtatter Stadtv. Meyer 1: Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf ſämtliche einſchlägigen Druckſachen, die ſich in Ihren Händen befinden, und werde meinen Bericht auf diejenigen Erwägungen beſchränken, die in dieſen Druckſachen nicht enthalten ſind. Die Beratungen des Ausſchuſſes haben einen ungewöhnlichen Verlauf genommen. Um geſchicht⸗ lich zu berichten, möchte ich zunächſt mitteilen, daß ſich der Ausſchuß in ſeiner erſten Sitzung im weſent⸗ lichen der Prüfung der allgemeinen Beſtimmungen gewidmet hat, die in der Vorlage für die Beamten und auf Privatdienſtvertrag Angeſtellten enthalten ſind, dagegen die Beratung der Gruppierung und der einzelnen Gehaltsfeſtſetzungen einer künftigen Sitzung vorbehalten hat. Die Grundſätze der Magiſtſtratsvorlage haben im allgemeinen, wie bereits hier in der Vollver⸗ ſammlung, auch im Ausſchuſſe allſeitige Billigung gefunden. Das trifft auch inſoweit zu, wie der Ma⸗ giſtrat von der ſeitens der Stadt Berlin in Ausſicht genommenen Regelung abweicht. Sie wiſſen viellcücht, daß in Berlin die Teuerungs zu⸗ ſage, die noch neben den neuen Gehältenn fortae⸗ währt werden ſoll, auf 2000 ℳ bemeſſen wird, wohin⸗ gegen in der Beratung in den Großberliner Ge⸗ meinden die Bemeſſung auf 2400 ℳ verabredet war. Der Ausſchuß war einmütig der Meinung, daß unter den gegenwärtigen Verhältniſſen ein Herabgehen unter den Betrag von 2400 ℳ nicht angängig ſei. Anrechnung der Militärdienſt zeit in unſerer Vorlage. Auf der andern Seite hat er ſich auch da⸗ mit einverſtanden erklärt, daß den Feuerwehr⸗ männern eine beſondere Gefahrenzulage nicht ge⸗ merkungen. Ww e bereit, ihnen jegliche angemeſſene Anerkennung da u bewilligen. Wir glaubden aber, daß Feuerwehrmänner, die bisher nach ſeres Normaletats Arbeiter geweſen fünf Jahren in die Klaſſe III Gehaltsbezüge gegen früher in den erſten fünf Jahren gufen werden und nachher Sttzung am 15. Dezember 1919 Ebenſo hat der Ausſchuß gutgeheißen die freigebigere g währt werden ſoll, obwohl Berlin vermutlich als 9es einzige Gemeinde Groß⸗Berlins — ſie gewähren wird. Erlauben Sie mir darüber einige wenige Be⸗ Die Mitälieder des Ausſchuſſes ſind wert davon entfernt, den gefahrvollen Dienſt der Feuer⸗ Irmänner zu verkennen, und ſind alle gern] ennung bereits in weitem Maß erfol meſ 8100 ℳ ſteigen, natürlich ohne die Teuerungs⸗ zulage, die hinzutritt, und wenn endlich ihnen die anderthalbfache Zahl der Dienſtjahre angerechnet wird, letzteres eine Forderung des Ausſchuſſes, der, ſoviel ich gehört habe, der Magiſtrat bereits durch ſeine Beſchlußfaſſung entſprochen hat. Wir ſind alſo, wie geſagt, der Anſicht, daß durch all das die Wert⸗ ſchätzung, die wir den Feuerwehrmännern für ihre Tätigkeit zuteil werden laſſen, in einer Weiſe zum Ausdruck kommt, die würdig iſt, ohne doch mit der Regelung für die anderen Kategorien im Gegenſatze zu ſtehen. Von Einzelheiten habe ich dann noch folgendes zu erwähnen. Es iſt bemängelt worden, daß bei den Berriebsbeamten eine Ueberführung in das lebenslängliche Beamtenverhältnis nicht möglich iſt. Es hat ſich ergeben, daß das auf einem Ortsſtatut beruht. Der Magiſtrat hat erklärt, er beabſichtige, dieſes Ortsſtatut zu ändern, ſo daß auch dieſe Be⸗ triebsbeamten künftig nach beſtimmter Zeit auf Le⸗ benszeit anſtellbar ſein werden. Ferner iſt daran Anſtand genommen worden, daß nach der Vorlage eine Dienſt aufwands⸗ entſchädigung nicht mehr gewährt werden kann. In dieſer Beziehung ſteht aber feſt und iſt vom Ma⸗ giſtrat anerkannt worden, daß denjenigen, die inner⸗ halb ihres Dienſtes gewiſſe Aufwendungen zu machen haben, ihre Aufwendungen erſetzt werden ſollen, daß ſie auch erſetzt werden können in einer Pauſchalge⸗ bühr, und daß die Regelung hier keinesfalls hinter derjenigen zurückbleiben ſoll, die in Berlin ge⸗