618 dertes Vorgehen von Charlottenburg, wenn Berlim und die übrigen Gemeinden nicht mitmachen, uns über die durch dieſen Geſetzentwurf drohenden Schwierigkeiten nicht hinweghelfen, — wenn er daran denkt, wird er ſehen, daß nicht nur die Meinung, dieſer Geſetzentwurf drohe nicht, ſondern daß auch die übrigen ſachlichen Geſichtspunkte ſchon am Sonn⸗ abend eine entſcheidende Rolle bei uns geſpielt haben. Im übrigen bermerke ich, daß es ſich nicht um eine rechtliche Regelung handeln ſoll oder handelt, die auf dem Verordnung swege durchgeführt werden ſoll, wie wir bisher annahmen, ſondern um einen Geſetzentwurf, der auch von der Nationalver⸗ ſammlung ordnungsgemäß beraten werden muß. Ich möchte im übrigen ſagen: wenn die Be⸗ gründung zum Entwurf im Gegenſatz zu dem Wort⸗ Ieute des Geſetzentwurfs von den Gemeinden nicht ſpricht, ſo hat das wohl doch eine Bedeutung, und ich glaube, berechtigt zu ſein, daraus wie vorhin den Schluß abzuleiten, daß es ſich hier bei der Aus⸗ dehnung auf die Gemeinden um ein Verlangen han⸗ delt, das ſelbſt das Reichsfinanzminiſterium mit ſachlichen Gründen nicht belegen kann. Denn wenn men ſachliche Gründe dafür anführen könnte, dann wäre es ja ſelbſtverſtändlich, daß man nicht nur auf den Staat oder das Reich verweiſt, ſondern auch dde Verhältniſſe in den Gemeinden, insbeſondere Groß⸗ Berlin als Beiſpiel anführen würde. Die Neugierde §es Herrn Kollegen Otto oder ſein berechtigtes Verlangen nach Aufklärung über unſere Stellungnahme kann ich gern auch vor der Ab⸗ ſtimmung erfüllen. Ein Widerſpruch in meinen Aus⸗ führungen liegt durchaus nicht vor; denn in dem Eingang meiner Ausführungen habe ich darauf ver⸗ wieſen, daß wir ſachlich die Beſſerſtellung der Be⸗ amten durchaus unterſtützen. Das iſt auch jetzt unſer Standpunkt und nicht nur, wie der Herr Kollege Dr Luther meint, ein platoniſches Bekenntnis, ſon⸗ dern es iſt der Standpunkt geweſen, den wir im Gegenſatz zu vielen anderen, die jetzt ein plato⸗ niſches Bekenntnis abgeben, immer vertreten haben. (Sehr gut! bei den Unabhängigen Sozial⸗ Semokraten.) Die Bedenken, die wir haben, richten ſich gegen die Tatſache, daß dieſe Vorlage unzulänglich iſt, daß ſie überh⸗ſtet verobſchiedet wird, daß ſie bier in Char⸗ lottenburg allein verobſchicdet, daß ſie nicht mit Groß⸗Berlin einheitlich geſtaltet wird. Das ſind Be⸗ denken, die uns vernlaſſen, Ihnen die Verant⸗ wortung für dieſe Geſtaltung allein zu überlaſſen. (Sradtv. Otto: Die tragen wir!) eigung am 15. 2 Dezember 1919 den künftigen Gehältern bis zur Erteilung der Zuſtimmung als weitere Teuerungszulage ausgezahlt wird. Einer Begründung bedarf es nicht; ſie ergibt ſich aus der Faſſung. 2 Was den Antrag der Herren Kollegen Dr Hertz und Gen. anbelangt, den Feuerwehrleuten eine Gefahrzulage von 300 ℳ zu bewilligen, ſo brauche ich darauf nicht einzugehen, da ich die Anſicht der Mehrheit des Ausſchuſſes hierüber in meinem Be⸗ richte dargeſtellt habe. Es erübrigt ſich nur, mit einigen Worten noch auf das einzugehen, was der Herr Kollege Dr Hertz in ſeinen letzten Ausführungen gefagt hat. Meine Damen und Herren, als einen der eifrigſten Vorkämpfer der Einheitsgemeinde Groß⸗ Berlin hat es mich allerdings etwas ſchmerzlich be⸗ rührt, daß Herr Kollege Hertz mir zutraut — ich muß das natürlich auch auf mich beziehen —, daß ich mich bei meinem Vorgehen habe leiten laſſen von einem Gegenſatze zu dem Gedanken der Einheits⸗ gemeinde, von der Abſicht, der Einheitsgemeinde Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Ich darf ihm in meinem Namen, aber auch, wie ich überzeugt bin, im Namen aller Mitglieder der Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes die beſtimmte Verſicherung geben, daß das auch nicht die geringſte Rolle in unſeren Erwä⸗ gungen und in unſeren Beſchlüſſen geſpielt hat und daß diejenigen von uns, die Anhänger der Einheits⸗ gemeinde ſind — ich weiß nicht, wieweit das auf die Mitglieder der Mehrheit des Ausſchuſſes zutrifft —, ganz gewiß gewillt ſind, nach wie vor mit allen Kräften für die Einheitsgemeinde einzutreten, daß ſie aber auf der andern Seite nicht wünſchen, daß bis zu dem Eintritte der Einheitsgemeinde die Beamten urd die Lehrer und die Angeſtellten in den einzelnen Gemeinden Not leiden müſſen. Wir können nicht wiſſen, wie lange ſich in der Landesverſammlung die Beratung des Geſetzentwurfs hinzieht. Und es wäre allerdings ein ſchweres Unrecht gegen die vorhin veminnten Bevölkerungskreiſe, wollte man mit der wilderung ihrer von uns allen zugegebenen Notlage rolrnge worten, bis der Geſetzentwurf in der Landes⸗ verrammlung angenommen iſt. Der Herr Kollege Dr Hertz hat für ſeine Auf⸗ foſſung einen einzigen Beweis vorgetragen, der nichts weniger als ſchlüſſia iſt. Er hat nämlich geſagt: venn wir nicht die Einheitsgemeinde beeinträchtigen wollten, dann wäre es unſere Pflicht geweſen, die anderen Gemeinden auf den Ernſt der Lage auf⸗ merkſam zu machen. Meine Damen und Herren, zu⸗ nächſt iſt der Ausſchuß ſeloſt netürlich donn oar ni Aueſchnſes haben vermutlich diefen Lernf me ſich gefühlt, einfach deshalb, weil ſie k r Annahme hatten, daß die Verichterſtatter Stadtv. Mener I (Schlußwort): und al Ich möchte zunächſt bemerken, daß ich den von mir eingebrachten Antrag etwas abzuändern Anlaß habe.] meredorf Ich beantrage nunmehr: beſchließen. daß den Magiſtratsmitgliedern und den Lehrkräften, deren Gehalt 8 der Zuſtimmung einer andern Behörde bedarf, der Unterſchied zwiſchen den bi Die Stadtverordneterveriammlung möge den an