amtierenden Alerßte behalten. Die Aerzte, die uns für das Wahl und Wehe der in den Für⸗ ſorgeſtellen zur Behandlung kommenden Be⸗ pölkerungsteile in der Hauptſache verantwort⸗ lich ſind, deren Antellung durch die Ge⸗ meinde, wie ich ſchon ſagte, wir in unſerm Intereſſe perlangen müſſen, werden ein ganz anderes Verant⸗ wortlichkeitsgefühl nach außen haben, wenn ſie als Kommunalärzte dort wirken. In der Geſundheits⸗ derutation iſt die Regelung der Schweſternfrage, die ich hier nur nebenbei erwähnen wull, vorlänfig ledig⸗ lich der Wohnungsfrage wegen auf ein Jahr vertagt worden; ſonſt wäre auch dort beſchloſſen worden, die Schmeſern der Fürforgeſtellen ebenfalls vom der Stadt anzuſtellen. Schwierigleiten, die zur Ab⸗ lehnung dieſer Forderung führten, ſind bei den Aerzten keineswegs vorhanden. Infolgedeſſen iſt c8 berechtigt, daß die er Fordenung nachgegeben wir8. Ich berde Sie daher, dem von uns geſtellten Antrag Ihre Zuſtimmung zu geben. Stadtrat Dr. Röthig: Gegenüber dem Antrage möchte ich mir zunächſt erlauben, auf die Verhält⸗ niſſe kurz hinzuweiſen, wie ſie augen (icklich liegen. Nach der Ceſchä tsanweiſung für die Säuglings⸗ pflege und Kleinkinderfürſorge tragen die Vereine der Stadtgemeinde gegenüber die Verantwortung für die ordnungsmäßige Verwalturg und den geſamten „Wirtſchaftsbetrieb der Fürſorgeſtellen Die An ſtellung der Aerzte, die die Leiter der Fürſorge⸗ ſtellen ſind, ihre Beoldung und Entlaſſung geſchieht durch die Vereine unter Zuſtimmung des Magiſtrats. Vereine und Aerzte ſollen Hand in Hand arbeiten Bei etwa auftauchenden Meinungsverſchiedenheiten die micht ausgeglichen werden können, iſt die Entſchet dung des Magiſtrats einzuholen. Die Aerzte ſind in allen ärztlichen §ragen, die Vereine in allen Ver⸗ walltungsfragen ſelb ändig. Durch dieſe Regelung iſt Klarheit geſchaffen in den Zuſtändigkeiten der beiden in den Fürſorgeſtellen tätigen Inſtanzen. Dem Beſchluſſe der Ceundheitspflegedeputa⸗ tion, der von dem Herrn Antragſteller angezogen worden iſt, hat der Magiſtrat geglaubt nicht bei⸗ treten zu können, und zwar aus prinzipiellen Ver⸗ waltungsgrundſätzen. Würde man die Anſtellung der Aerzte direkt durch die Stadt vornehmen und dadurch zum Ausdruck bringen, wie es die Aerzte wünſchen, daß ſie nur der Staotgemeinde in ihrer ä ſind, ſo würde gegenüber beſte heit die Gefahr einer Un⸗ nahe li iche Wunſch hat übri⸗ Dezember 110 2 — 62 8 und in der Unterbringungsmöglich⸗ Wohnungsmarkt läßt. Stadtv. Dr. Löwenſtein: Meine Damen und Herren! Cewiß, die Lage iſt ſehr Kar, wenn der Magiſtrat ſich in ſeiner Verantwortlichkeit recht im Hentergrurde hält und im übr.gen die Wohlfahrts⸗ vereine wirt chaften läßt, wie ſie wirtſchaften können, we ſie wirtſcha ten wollen. Eine derartige Abſti⸗ nenz iſt aber in dieſem Augenblick, wo wir mehr der weniger vor die Frage geſtellt ſind, einen raßen Teil der Wohlfahrtsangelrgenheiten in ſtädtiſche Regie zu übernehmen durchaus nicht mehr angebracht. Bei der Lage der Woh fahrtsangelegen⸗ heiten überhaupt, bei dem Mamgel an Kapital, lei ven großen und immer wachſenden Zuſchüſſen, die % Stadt dort zu le. en haben wird, iſt es durch⸗ aus angebracht, daß man der ſchwierigen Kommuna⸗ iſierung aller diefer Anſtalten vorgreift, indem man Slück für Stück von dem jetzigen Zuſtand abbaut. Es ſcheint uns daher vollkommen angebracht, daß nunmehr eine Kommunaliſterung dieſer Aergte, d⸗ h. eine Srellung der Aerzte unter ſtädtiſche Verwal⸗ ung — zumal die Aerzte es ja auch wünſchen — eintritt. 2 Ws die Heranziehung des Falles mit den Schmeſtern betrifſt, ſo wrd es, gaube ich, dem Herrn Stadtrat Röthig aus der Verhandlung klar in, daß die Wohnungsſchwierigkeiten zwar groß, 1ber durchaus nicht ſo unüberwindlich ſind. (Hortt hört! bei den bürgerlichen Parteien.) Gerade ſeitens eines Vertreters des Magiſtrats wurde uns erklärt, daß er dieres Bedenken durchaus nicht für ſo erhellſich hielte. Ich glaube auch, daß nan einen Modus hätte finden können, wenn man aicht überhaupt der Kommuncliſierungsfrage recht ahlehmend gegenüberſtände, wenn man nicht über⸗ haupt der Meinung wäre, es beim alten zu belaſſen im) dem Zuge der Zeit und ihren Notwendigkeiten nur ſo weit Rüchſicht zu tragen, als es dringend erforderlich iſt, im übrigen aber möglichſt zu bremſen. Ich möchte die Damen und Herren bitten, der Notwendigkeit, die hier vorliegt, nicht dadurch ent⸗ Jegenguarbeiten, daß man ſagt: das ganze Werk ſei noch nicht möglich, ſondern hier friſch an die Kom⸗ munaliſierung eines Teiles dieſer Fürſorgebetriebe heranzugehen. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Damen und Herren! Der Magiſwat hat die Frage voll⸗ zommen vorurteilsfrei geprüft. Er hat durchaus ae ver Entheung merber varentiſen, cb e⸗ zweckmäßig oder unzweckmäßig ſei, die geſamte Für⸗ ſonge zu kommunaliſieren — ich will mich auch an dieſer Stelle durchaus enthalten, trotzdem es mich darüber einiges zu ſagen —, ſondern der elbfwerſtändliche