Sitzung am 17. Stadtwerordnetenver⸗ darunter 10 von der ſammlung zu wählende Mitglieder, denen drei Bürgendeputierte ſein können. Stadtv. Brandt: Meine Herren Vorredner haben ja ſchon zur Genüge das Beſtehen des Wacht⸗ zuges als berechtigt anerlannt und bewieſen. Nur in wenigen Punkten möchte ich den Kollegen Dr Broh noch widerlegen. Seine ganzen Ausfüh⸗ rungen gingen ja wie gewöhnlich wie die Katze um den heißen Brei herum. Er ſprach von Sicherheits⸗ wehr ſtatt von Einwohnerwehr, erging ſich in An⸗ griffen gegen Perſonen und gegen den Magiſtrat. Wir ſind es ja gewohnt, daß von Herrn Dr Broh jede Sache, welche Ruhe und Sicherheit verbürgen ſoll, bekämpft und abgelehnt wird. Seine ganzen Auslaſſungen, wie geſagt, richteten ſich gegen die Sicherheitswehr und waren nur eine Aufwärmung ſeiner früheren Ausführungen; es war dieſelbe Rederei ohne inneren Zuſammenhang und ohne Beweiſe. Wenn man nach ſeinen Ausführungen gehen wollte, ſo hätte er gerade für eine Verſtärkung des Wacht⸗ zuges geredet, denn ſeine Worte gipfelten darin, daß ſeine 15 000 Anhänger mit den 100 Sicherheits⸗ ſoldaten ſehr bald fertig ſein würden. Außerdem vermutete er, daß die Einwohnerwehr und der ſtän⸗ dige Wachtzug dazu dienen ſollten, die Revolution zu erſticken. Daran kann ja im Ernſtfall niemand denken. Wir ſind, wie ich ſchon erwähnt habe, eine vollſtändig unpolitiſche Einrichtung, und wir wollen dieſen unpolikiſchen Charakter auch gewahrt wiſſen und verwahren uns dagegen, irgendwie in politiſche Kämpfe hineingezogen zu werden. Wir dienen nur der Ruhe und Ordnung und der Sicherheit der Bür⸗ gerſchaft Charlottenburgs. Was die Angriffe gegen den Major Noell be⸗ trifft, ſo laſſen ſich doch Angriffe gegen einen Ab⸗ weſenden ſehr leicht vorbringen. Ich möchte aber hier doch ſagen, wie das ſchon Herr Kollege Dr Stadt⸗ hagen getan hat, daß von einer Militärkamarilla abſolut keine Rede ſein kann. Die Befehle werden von der Zentralſtelle der Einwohnerwehr, vom Mi⸗ niſterium des Innern, herauszugeben, und ihnen haben wir uns zu fügen. Was den Antrag des Stadtverordneten Richter auf Einſetzung einer Deputation betrifft, ſo weiß ich nicht, wie ſich der Magiſtrat dazu ſtellt. Sollte, wie es im Plane des Ausſchuſſes vorgeſehen iſt, ein Abbau des Wachtzuges ſchon in kürzeſter Zeit ſtatt⸗ finden, ſo würde ſich eigentlich eine ſolche Deputation gar nicht als praktiſch erweiſen. Ich möchte deshalb noch die Ausführungen des Maaiſtrats abwarten, ehe wir zu der Einſetzung einer Deputation Stellung unter 7. 4. 19 der 2 5 4 n 1 je 6t tver me 8 ammlung zur Beſchlußfaſſung vorliegt, betont die Zweckmäßigkeit, ja, Notwendickeit der 637 Dezember 1919 hoben, daß der Magiſtrat durchaus die finanziellen Bedenken im voraus geteilt hat, er wird alſo auch, wenn der Ausſchußantrag von Ihnen zum Beſchluß erhoben werden ſollte, dieſen finanziellen Bedenken wahrſcheinlich Rechnung tragen. Zu dem Antrage auf Einſetzung einer Depu⸗ tation kann ich mich auch nicht in ſchlüſſiger Weiſe äußern. Ich möchte allerdings der Anſicht ſein, daß es nicht unzweckmäßig wäre, eine derartige Depu⸗ tation einzuſetzen, zumal ja auch der Magiſtrat ſelbſt dadurch eine gewiſſe Deckung für das, was ſpäter beſchloſſen werden ſoll, erhält. 4 Mit einigen Worten möchte ich dann noch auf die Ausführungen des Herrn Stadtv. Dr Broh zu⸗ rückkommen, um gewiſſe Unklarheiten, die offenbar der Herr Stadtv. Dr Broh heute noch hat, aufzu⸗ klären. Herr Stadtv. Dr Broh hat die hiſtoriſche Entwicklung der Volkswehr in Verbindung mit der damaligen Bürgerwehr, dann die weitere Entwick⸗ lung bis zur jetzigen Einwohnerwehr immer noch nicht auseinandergehalten. (Stadtv. Dr. Broh: Im Gegenteil!) Ich mache darauf aufmerkſam, daß die gegenwärtige Vorlage weder ihrem Inhalt nach noch bezüglich der Koſten irgend etwas mit der alten Volkswehr und den ſeinerzeit gelciſteten Vorſchüſſen zu tun hat. Die alte Volkswehr Weſt mußte auf Grund eines Be⸗ fehls des damaligen Oberbefehlshabers Noske ge⸗ gründet wenden. Stadtv. Dr. Broh: Konnte befehlen?) — Das war ein Befehl, dem der Magiſtrat nach⸗ kommen mußte; denn der Oberkommandierende Noske gehörte ja zur Organiſation der Regierung. der Ihnen (Stadtv. Dr Broh: Es gab ja keine Regierung!) Der Magiſtrat mußte ihm ſelbſtverſtändlich nach⸗ kommen. Die Zuſtändigkeit des Magiſtrats, Vor⸗ ſchüſſe an die vorgeſetzte Behörde zu leiſten, die ja die damals beſtehende Regierung war, kann gar nicht beſtritten werden. Denn erſtens iſt ſchon nach der Städteordnung der Magiſtrat nicht nur berechtigt, ſondern verpflichtet, die Verordnungen der vorge⸗ ſetzten Behörde auszuführen. (Stadtv. Dr Hertz: Ich beſtreite das!) — Wenn Sie beſtreiten, daß die damalige Regierung die vorgeſetzte Behörde für den Magiſtrat war, ſo begeben Sie ſich damit auf ein Gebiet, auf das ich Ihnen nicht gern folgen möchte, weil der Begriff r e ja immer ſehr im Dunkel iegt. 2 (Stadtv. Broh: Auf dem t ſtehen all ro h , , e