Sitzung am 17. ſondern bin, wie Sie ja wohl wiſſen, eingeſchriebenes Mitglied der Unabhängigen Partei; und man kann nach den Beſchlüſſen beider Parteien nicht gleich⸗ zeitig beiden Parteien angehören. Ich will Ihnen aber auch weiter verraten, was ich auch ſchon in einer früheren Rede einmal geſagt habe, Herr Kollege Stadthagen, daß ich es an meinem beſcheidenen Teil für meine Lebensaufgabe betrachte, eine Vereini⸗ gung der Unabhängigen Partei mit der kommu⸗ niſtiſchen Partei herbeizuführen, weil nach meiner Anſicht ſich nur durch die Herſtellung der revo⸗ lutionären Einheitsfront die Verwirklichung des Zieles, das Sie vorgeleſen haben, ermöglichen läßt, dieſen bürgerlichen Staat zu zertrümmern. (Rufe: Perſönlich!) Nun hat der Herr Kollege Richten im Gegen⸗ ſatz zu Herrn Kollegen Stadthagen, der mich für einen Kommuniſten erklärt, mich als zum linken Flügel der Unabhängigen gehörig bezeichnet. Das ſtimmt ja. Nur weiß doch Lenin in Rußland nicht, wie es hier zugeht. (Heiterkeit und Zurufe.) Das kann er nicht wiſſen, ſo wenig wie Sie Na⸗ tionaliſten eine Ahnung davon haben, wie es in Rußland zugeht. Vielleicht intereſſiert Sie der 2 Bericht — (Lebhafte Rufe: Iſt das perſönlich?) — Ich wollte nur auf den Bericht hinweiſen des amtlichen Vertreters der amerikaniſchen Regierung, Bullit, der feſtſtellt, daß in der Sowjetregierung keinerlei Terror, keinerlei Gewalt mehr herrſcht, daß jetzt alles in Ruhe iſt, nicht einmal auf den Straßen geſchoſſen würde. (Heiterkeit.) Alſo Lenin hat, als er dieſen Artikel vor mehreren Monaten geſchrieben hat, die jetzige Entwicklung Raamn Flügels der Unabhängigen natürlich nicht gekannt (Wiederholte Rufe, Perſönlich!) das gehört zum Perſönlichen, denn ich ſtehe auf dem linken Flügel — und wenn er von dem Leip⸗ i eitag erfahren wird, ſo wird er ſich freuen, inke Flügel der Unabhängigen, dem i dem mehr entſpricht, was er vorher 28 ch abſtimmen, 2 44%% 10 * Dezember 1919 Vorſteher Dr. Borchardt: Herr Kollege! Ich bitte, im Rahmen der perſönlichen Bemerkung zu bleiben. Wir kommen zur Abſtimmung. Es liegen folgende Anträge vor: 6 1. Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, für die Verwaltung der Einwohnerwehr eine beſondere Deputation von 15 Mitgliedern zu bilden, darunter 10 von der Stadtverordnetenverſammlung zu wählende Mitglieder, unter denen 3 Bürger⸗ deputierte ſein können. 2. Wir beantragen, einen Ausſchuß einzu⸗ ſetzen zur Prüfung der vom Magiſtrat für die Volks⸗ bzw. Bürger⸗ bzw. Einwohnerwehr vom 11. Januar 1919 ab gezahlten Vorſchüſſe nebſt Belegen. 3. Wir beantragen, der vorgeſchlagenen Deputation die Prüfung der die Einwohner⸗ wehr betreffenden Rechnungen zu überweiſen. Dieſe drei Anträge ſind nicht Abänderungsanträge zu den Ausſchußanträgen. Ich kann ſie alſo nicht als Amendements zu den Ausſchußanträgen vorweg zur Abſtimmung bringen, ſondern ſie ſind im Zu⸗ ſammenhange mit dem zur Verhandlung ſtehenden Gegenſtande ſelbſtändige Anträge, die ich daher nach der Abſtimmung über die Ausſchußanträge zur Ab⸗ ſtimmung bringen werde. Damit ſind Sie ein⸗ verſtanden. Ferner liegt der Antrag vor: Wir beantragen über Punkt 11 der Tagesordnung namentliche Abſtimmung. Zu Punkt 11 der Tagesordnung liegen die Ausſchußanträge zu Nr. 1 und Nr. 2 vor. Nr. 1 will den Magiſtratsantrag mit der Maßgabe an⸗ nehmen, die in den Buchſtaben a, b und ausg drückt iſt. Meines Erachtens würde die Abſtim⸗ mung über Nr. 1 erſt erfolgen können, wenn über die Punkte zu a, p und e abgeſtimmt iſt. Nun iſt namentliche Abſtimmung zu Punkt 11 der Tages⸗ ordnung beantragt werden. Soll ſich dieſer Antrag auf ſämtliche Einzelpunkte beziehen, ſo daß wir im ganzen namentliche Abſtimmungen hätten, oder ſoll ſich der Antrag auf namentliche Abſtimmung nur auf einen einzelnen Punkt beziehen? 639 (Stadtv. Dr Herb: Auf Abſatz a, p und e) — Alſo drei namentliche Abſtimmungen. Ich laſſe dann über den Punkt a der Ziffer 1 daß die Zahl der Wachtmannſchaften zum 1. Januar 1920 von 120 auf 100 Mann her abgeſetzt und demgemäß nur der in dem ab gedruckten Koſtenanſchlag — Druckſachen 400 bis 403 — vorgeſehene Betrag von 509 069 % bewilligt wird.