12 IX. Bezirk (umfaßt den 20., 21. und 22. Stadtbezirk). Stadtarzt Dr. Karl Frank, Wittenberg⸗ Platz 3. Hoſpital⸗Kuratorium. Das Kuratorium führt die Aufſicht über das Bürgerhoſpital und das ſtädtiſche Familienhaus, kontrolirt die Unterhaltung dieſer Gebäude, überwacht die Inſaſſen der Anſtalten und kontrolirt das Aufſichtsperſonal und die Ver⸗ pflegung der Hoſpitaliten. Dr. Edel, St.⸗R., Vorſitzender. Boll, St.⸗R. Stadtverordnete: Arnold, Brandt, Schwarzloſe. Bürgerdeputirte: Lange, F., Ingenieur, Friedrich Carl⸗ Platz 2. Kaping, Rentier, Danckelmann⸗Straße 61. Dr. Feilchenfelb, Spandauer⸗Straße 24, Hoſpitalarzt, ohne Stimmberechtigung. Das Bürgerhoſpital Spree⸗Straße 5 dient zur Aufnahme von alten Bürgern, welche nicht mehr im Stande ſind, ſich aus eigenen Kräften eine Wohnung zu beſchaffen. Dieſelben erhalten freie Wohnung und im Falle der Hilfsbe⸗ dürftigkeit auch eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln. Die Geſchäfte des Hauswarts verfieht ein Hoſpitalit. Das Familienhaus. Sophie Charlotten⸗Straße 113. In dem Familienhauſe befinden ſich drei Abtheilungen: 4. für Obdachloſe, B. für Hoſpitaliten, C. für Sieche. In der Abtheilung A. werden die⸗ jenigen Familien und Perſonen unter⸗ gebracht, welche vorübergehend obdachlos geworden ſind. Dieſelben erhalten ledig⸗ lich freies Obdach. In der Abtheilung 8. werden die⸗ jenigen Perſonen aufgenommen, welche dauernd unfähig ſind, ſich ihren Lebens⸗ unterhalt ſelbſt zu erwerben. In der Abtheilung C. erhalten die⸗ jenigen Perſonen Aufnahme, welche zu ihrer Wartung und Pflege fremder Hülfe bedürfen. Bodenſtein, Inſpektor, in der Anſtalt wohnhaft. Kaſſen⸗ und Finanz⸗ Deputation. Vornahme der regelmäßigen und außerordentlichen Reviſionen der ſtädti⸗ ſchen Kaſſen, Begutachtung der Aufnahme und Begebung von Anleihen, Aus⸗ looſung der Anleiheſcheine. Büchtemann, Kämmerer, Vorſitzender. Iſaac, St.⸗R. 1 Stelle vacat. Stadtverordnete: orn, Maentell, Mathien, Meyer, Schultz, Spieſecke Dr. Wachsmann. Depoſital⸗Verwaltung. (Rathhaus, 1 Treppe links). Das ſtädtiſche Depoſitorium dient zur Aufbewahrung der Hypotheken⸗Urkunden, Grundſchuldbriefe, Werthpapiere, Werth⸗ ſachen und baaren Gelder — mit Aus⸗ nahme der Beſtände der Stadthaupt⸗ kaſſe — welche 1. zum Kapitalvermögen der Stadt oder zu Fonds gehören, welche von dem Magiſtrate verwaltet werden; 2. von Beamten, Unternehmern, oder anderen Privatperſonen als Kautionen beſtellt ſind, oder 3. auf Anweifung des Magiſtrats von Korporationen, Stiftungen und Ver⸗ einen zur Aufbewahrung ange⸗ nommen ſind. (§ 32 der Geſchäfts⸗Anweiſung für die Stadthauptkaſſe). Büchtemaun, Kämmerer, Vorſitzender. Meyer, St.⸗V. Grütz, Rendant. Sparkaſſen⸗ Verwaltung. A. Borſtand der Sparkaſſe. Der Vorſtand vertritt die Sparkaſſe bei allen gerichtlichen und außergericht⸗ lichen Geſchäften, auch bei ſolchen, zu