Deputation für die Verwaltung des Krankenhanſes. Der Deputation ſind das ſtädtiſche Krankenhaus, das Barackenlazareth, die Desinfektionsanſtalt, das Bürger⸗ hoſpital ſowie das Familienhaus unter⸗ ſtellt. Dr. Edel, St.⸗R., Vorfitzender. Goliaſch, St.⸗R. Samter, St.⸗R. Stegemann, St.⸗R. Stadtverordnete: Arnold, Fränken, Grund, Dr. Roſe, Schwarzloſe, Dr. Waldſchmidt, Weiſe. Bürgerdeputirte: Dr. Kühne, Oberſtabsarzt a. D., Leibniz⸗ Straße 88. Techniſche Mitglieder; Dr. Beſſel⸗Hagen, Prof., Krankenhaus⸗ Dr. Grawitz. Profeſſor,) Aerzte. Dr. Feilchenfeld, Familienhausarzt. Städtiſches Krankenhaus. Kirch⸗Straße 19/20. Dr. Beſſel⸗Hagen, Profefſor, Direktor und Oberarzt der chirurg. Station. Dr. Grawitz, Profeſſor, Oberarzt der inneren Station, Joachimsthaler⸗ Straße 10. Dr. Laas, Aſſiſtenzarzt Dr. Laeſe, desgl. Dr. Kerkels, desgl. 3. der Schulz, Inſpektor uſtalt. Szlapczynski, Büreau⸗Afſ. Barackenlazareth. (Am neuen Fürſtenbrunner⸗Wege). Das Barackenlazareth iſt bei dem Ausbruche von Epidemien zur Unter⸗ bringung von Kranken beſtimmt, im Uebrigen aber außer Betrieb. Desinfektions⸗Anſtalt. (An der Straße 26a, neben der Haupt⸗ Pumpſtation, 4 14 Charlotten⸗Straße 1, 1 1140. Die Thätigkeit der Desinfektions⸗ Anſtalt erſtreckt ſich auf die Desinfektion derjenigen Gegenſtände, welche nach der betreffenden 21 Polizei⸗Verordnung vom 10⸗Juni 1893 einer Desinfektion unterzogen werden müſſen und zu dieſem Zweck der Anſtalt überwieſen werden. Ferner werden Kleidungsſtücke, Betten, Wäſche, Ma⸗ tratzen u. ſ. w. zur Desinfektion über⸗ nommen, für welche eine Verpflichtung nicht beſteht. Die Meldungen zur Aus⸗ führung von Desinfektionen ſind an die flädtiſche Desinfektions⸗Anſtalt zu richten und zwar, wenn ſie nicht perfönlich oder durch Boten überbracht werden, mittels Poſtkarten oder durch Vermittelung des Polizei⸗Revier⸗Büreaus (cfr. Bekanntmachung vom27. Juli 1893). Schulz, Verwalter, Spandauer⸗Straße Nr. 20. Das Bürgerhoſpital (Spree⸗Straße 5) dient zur Aufnahme von alten Bürgern, welche nicht mehr im Stande ſind, ſich aus eigenen Kräften eine Wohnung zu beſchaffen. Dieſelben erhalten freie Wohnung und im Falle der Hilfsbe⸗ dürftigkeit auch eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln. Die Ge⸗ ſchafte des Hauswarts verfieht ein Hoſpitalit. Das Familienhaus. (Sophie Charlotten⸗Straße 113.) In dem Familienhauſe befinden ſich drei Abtheilungen: 4 für Obdachloſe, B für Hoſpitaliten, C für Sieche. In der Abtheilung 4 werden die⸗ jenigen Familien und Perſonen unter⸗ gebracht, welche vorübergehend obdachlos geworden ſind. Dieſelben erhalten lediglich freies Obdach. In der Abtheilung B werden die⸗ jenigen Perſonen aufgenommen, welche danernd unfähig ſind, ſich ihren Lebens⸗ unterhalt ſelbſt zu erwerben. In der Abtheilung C erhalten die⸗ jenigen Perſonen Aufnahme, welche zu ihrer Wartung und Pflege fremder Hüffe bedirfen. Bodenſtein, Inſpektor, in der Anſtalt wohnhaft.