16 glücksfälle weſentlich zurückgekom⸗ mener Bürger, welche einen mo⸗ raliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebenswandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfniß und Mög⸗ lichkeit erfolgen, 2. 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Wittwen, welche einen chriſtlich religiöſen Lebenswandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus be⸗ ſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 3. 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Char⸗ lottenburg befinden, am 10. De⸗ 12 jeden Jahres gezahlt werden ollen. Das Stiftungskapital befindet ſich in der Verwaltung der Stadtgemeinde. Zu 1 ſind jährlich 480 Mark als Zinſen verfügbar, über deren Ver⸗ wendung zur Unterſtützung hilfsbe⸗ dürftiger Bürger nach Anhörung des erſten Geiſtlichen der Luiſenkirche der Magiſtrat beſchließt. Zu 2 kommen jährlich 240 Mark am 10. Dezember nach Anhörung deſſelben Geiſtlichen auf Magiſtrats⸗ beſchluß zur Auszahlung. Zu 3 werden jährlich am 10. De⸗ zember 240 Mark an die Hoſpitaliten vertheilt. Aandelow-Stiftung. Durch Schreiben vom 23. Jannar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ lichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhalten. Den hierfür nicht aufgebrauchten Betrag de jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelo zu Präbenden an die Hoſpitaliter welche alljährlich am 16. Dezembe zur Vertheilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Be ſchluß vom 8. Februar 1865 das Ge ſchenk unter den geſtellten Bedingunge an, worauf der Kaufmann Bandelo unterm 16. Februar 1865 den Betra von 500 Thalern zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung genommen. Au den Erträgniſſen von rund 52 Mar jährlich erhält die Kirchengemeinde jährlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der Eingangs er wähnten Gräber, der Reſt kommt a 16. Dezember jeden Jahres dem Willen des Gebers entſprechend an die Hoſpi taliten zur Auszahlung. Bramer'ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des ver ſtorbenen Kammergerichtsreferendar⸗ a. D. Bramer vorgefundenen Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach der Tode der hinterblievenen Wittwe un Beſtreitung der Koſten für die gut Inſtandhaltung des Bramer'ſchen Erb begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme krank Gemeindemitglieder vertheilt werden ſollten. Der Wittwe Bramer war die Befugniß zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder vertheilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Wittwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Wittwe hat von dieſer Befugniß Gebrauch gemacht