d, nachdem die Stadtgemeinde ſich r Annahme des Legats bereit erklärt tte, am 6. Januar 1879 die 3000 ark ausgezahlt, die unter dem Namen amer ſches Legat in Verwaltung ommen und zinsbar angelegt worden d. Das Stiftungskapital hatte im hre 1897 durch Zuſchreibung der lben jährlichen Zinserträgniſſe eine öhe von rund 4500 Mark erreicht. ie andere Hälfte der Zinſen iſt all⸗ rlich mit rund 92 Mark beſtim⸗ ngsgemäß verwendet worden. Nach⸗ m in dieſem Jahre auch die Tochter r bereits früher verſtorbenen Mutter Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflich⸗ ng zur Unterhaltung des Erbbegräb⸗ ſſes auf die Stadtgemeinde über⸗ gangen. Die nach Abzug der In⸗ ndhaltungskoſten verbleibenden Zinſen langen wie bisher beſtimmungsgemäß r Vertheilung. Höhne'ſches Legat. In ſeinem Teſtament vom 23. ktober 1878 hat der Rentier Rudolf öhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ rg 1500 Mark unter der Bedingung rmacht, daß ſie die immerwährende alten Kirchhofe ä in freundlichem iſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige odtengräber jährlich 30 Mark er⸗ lten, wenn von ihm die qu. Grab⸗ tten in ſaubergepflegtem Zuſtande halten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ luß vom 20. Mai 1882 das Legat Im und unter dem Namen Höhne'ſches egat in ihre Verwaltung Der Be⸗ ag von 30 Mark wurde zunächſt 1 ngeſtellt. ädtiſcherſeits mit 1884 Die auflaufenden Zinſen 17 ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. Zt. rund 2200 Mark beträgt. Schuhmacher'ſche Itiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie, Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfond die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legirt, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Tha⸗ lern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu vertheilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ anſtalt zu Strausberg zu verwenden ſind. Die z. Zt. 486,83 Mark jährlich betragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für 2 Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗Stif⸗ tung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 216,83 Mark be⸗ ſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Vertheilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Karl⸗Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm-Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm I. hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Special⸗ Stiftungen für Arme vermacht. Nach⸗ dem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legates erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme ertheilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der 2