18 ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ verwaltetwird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen z. Zt. rund 26000 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1000 Mark. Aus den Zinſen werden hülfsbedürf⸗ tige Perſonen weiblichen Geſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. Schulze' ſches Legat und Daun⸗ ſches Legat. Dieſe beiden Legate von 300 und 1633,50 Mark ſtehen unter der Ver⸗ waltung der Stadtgemeinde, die Zins⸗ erträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Oberpfarrer der Luiſen⸗ kirche behufs Vertheilung an Arme über⸗ wieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark und 73 Mark Zinſen zur Verfügung. Weiße'ſches Legat. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Vertheilung kommen. Das Vermächtniß iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September j. I. bis auf Weiteres 39 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ theilung. Bon Platen- und von Lentzle⸗ Stiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwittwele Frau Franziska von Platen geb. von Lentzke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildthätigen Zwecken, zur Linderung der Noth und Armuth hülfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Im Beſonderen hat ſie Folgendes beſtimmt: 1 Zu dem Nachlaſſe gehört das Hausgrundſtück Bismarck⸗Straße Nr. 113. Mit dieſem Hauſe ſoll eine milde Stiftung unter dem Namen von Platen und von Lentzke⸗ Stiftung errichtet werden. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheiratheten, unbeſchol⸗ tenen und unbemittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürſen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und wenn möglich auch mit je einer Küche zu bieten. Die aufzu⸗ nehmenden Damen ſollen adliger Ab⸗ kunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat die Teſtatrix ein Kapital von 35000 Mark über⸗ wieſen, aus deſſen Zinſen die Repa⸗ raturen und Laſten des Grundſtückes zu beſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Benefizium von 150 Marl zu zahlen iſt. II. Zu einem von Platen'ſchen Legate ſind 18000 Mark ſicher anzulegen, aus deren Zinſen vom Magiſtrat auf Vor⸗ ſchlag der Krankenhaus-Verwaltung aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſenen, würdigen und bedürftigen Perſonen be⸗ hufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung, ſowie als Unter⸗ ſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbs ein Geldbetrag, je nach dem einzelnen Falle, zu zahlen iſt.