II1. Zur Bildung einer zweiten von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung ſollen 4000 Mark verwendet werden, deren Zinſen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Theilen an die Einwohner des Bürgerhoſpitals zur Vertheilung kommen ſollen. Alle drei Spezialſtiftungen werden den Beſtimmungen der Erblaſſerin ent⸗ ſprechend verwaltet. Zu II ſtehen z. 3t. jährlich 775 Mk. zur Verfügung Der Reſt der Erbſchaft im Betrage von rund 95 000 Mark wird unter dem Namen „Platen'ſche Erbſchaft“ getrennt ver⸗ waltet. Die bisher in den allgemeinen Etat zur Verwendung zu Armenzwecken überführten Zinſen der Erbſchaft im Betrage von jährlich jetzt rund 3500 ℳ werden vom 1. April 1898 ab nach den Beſchlüſſen der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften, dem Teſtamente der Erblaſſerin entſprechend, zur directen Zahlung von Unterſtützungen an hülfsbedürftige Perſonen oder Familien, die in den letzten ſechs Monaten keine Unter⸗ ſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Chriſt'ſche Stiftung. Die verwittwete Frau Stadtrath hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpft wird, unter dem Namen Aobert und Marie Chriſt'ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner⸗Straße 1 und 2, Marie Magdalene Chriſt geborene Butz 19 die vermiethet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 12 500 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im Stande ſind, durch den dirigirenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. Wilhelm Auguſta-Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hoch⸗ zeit des hochſeligen Kaiſerpaares hat die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗ Stiftung begründet, die anläßlich der Feier des 25jährigen Regierungsfubi⸗ läums Kaiſer Wilhelm I. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10000 Mark ver⸗ ſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/97 ein Stiftungsfonds von rund 25400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſind bisher am 11. Juni j. I. auf Vorſchlag der Armenkom⸗ miſſionen nachGemeindebeſchluß würdige Wittwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht ver⸗ pflichtet iſt, unterſtützt worden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50 800 Mark Stiftungs⸗ kapital vorhanden find. Die Zinſen ſollen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weib⸗ liche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Wittwen) zur Vertheilung kommen, während der bisherige Vertheilungs⸗ termin 11. Juli fortfällt. Wilhelm und Bianna Kayſer'ſche Stiftung. Durch Erbvertrag zwiſchen dem üttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian ayſer und deſſen Ehefrau Ulrike, 2