Die obligatoriſche Vieh⸗ und Fleiſch⸗ ſchau iſt durch Polizei⸗Verordnung vom 28. Juni 1897 eingeführt worden, während die Trichinenſchau durch Ab⸗ I 31. A kommen vom a s nnle 1897 am 15. Oktober 1897 von der hieſigen Kgl. Polizei⸗Direktion übernommen wurde. Leiter im Nebenamt: Seiffert, Königl. Kreisthierarzt, March⸗ Straße 3. Fleiſchbeſchauer: Brand, Ober⸗Roßarzt a. D., Spree⸗ Straße 42. Poſt, Thierarzt, Scharren⸗Straße 15. Trichinenbeſchauer: Bonatz, Fr., Büreau⸗ Aſſiſtent a. D., Wall⸗Straße 74. Henow, A., Heilgehilfe, Berliner⸗Str. Nr. 128. Kunze, C., Barbier, Spandauer⸗Str. Nr. 27. Oelze, C., Zahntechniker, Krumme⸗Str. Nr. 69. Reckling, R., Barbier, Hardenberg⸗ Straße 42. Dispoſitions⸗Fonds des Magiſtrats. Der in den 30er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold aus be⸗ ſonderen milden Beiträgen, Geſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Magiſtrats dient dazu, alten hilfsbedürftigen und würdigen Bürgern Unterſtützungen zu gewähren. Uleber die Vertheilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Weiher'ſches Legat. Von dem ehemaligen Rathmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Kämmerei⸗ kaſſe 200 Reichsthaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen 49 Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Theilen vertheilt werden ſollen. Das Legat iſt in dieſem Jahre durch anderweite) Zu⸗ wendungen verſtärkt worden. Die Vertheilung der Zinſen erfolgt all⸗ jährlich im Dezember. Obduktionshans. Das Obduktionshaus, im Jahre 1882 auf dem der Stadtgemeinde Charlottenburg gehörigen, füdlich der Spandauer Chauſſee belegenen ſogen. Sandgrubenterrain errichtet, dient zur vorläufigen Unterbringung von auf⸗ gefundenen Leichen. Auf Grund des Polizeikoſtengeſetzes vom 20. April 1892 iſt die Unterhaltung pp. des Obduktionshauſes auf den Staat über⸗ gegangen, während das Eigenthum am Gebäude ſowie an Grund und Boden der Stadtgemeinde verblieben iſt. Darlehns⸗Kaſſe der Gemeindebeamten und An⸗ geſtellten. Die Darlehnskaſſe iſt am 15. Mai 1893 errichtet und ſteht unter Aufſicht des Magiſtrats. Sie hat den Zweck, den Kaſſenmitgliedern Darlehne gegen mäßige Zinſen zu gewähren. Das Stammvermögen der Kaſſe wird aus freiwilligen Zuwendungen, den Beiträgen der Mitglieder und den etwaigen Jahresüberſchüſſen gebildet. Der Beitrag beträgt 5 Pfg. von jedem vollen Hundert Mark des Jahres⸗ gehalls. Darlehne werden bis zur Höhe von 149 ℳ aus der Kaſſe gewährt. (Satzungen vom 17. Mai 1893.) Vorſtands⸗Mitglieder: Wollnzihn, Rechnungs⸗Reviſor, Vor⸗ ſitzender. Klamroth, Rendant. Stiewe, Rendant.