dürftiger Bürger nach Anhörung des erſten Geiſtlichen der Luiſenkirche der Magiſtrat beſchließt. Zu 2 kommen jährlich 240 Mark am 10. Dezember nach Anhörung deſſelben Geiſtlichen auf Magiſtrats⸗ beſchluß zur Auszahlung. Zu 3 werden jährlich am 10. De⸗ zember 240 Mark an die Hoſpitaliten vertheilt. Bandelow-Stiftung. Durch Schreiben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ lichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhalten. Den hierfür nicht aufgebrauchten Betrag der jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelow zu Präbenden an die Hoſpitaliten, welche alljährlich am 16. Dezember zur Vertheilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom §. Februar 1865 das Ge⸗ ſchenk unter den geſtellten Bedingungen an, worauf der Kaufmann Bandelow unterm 16 Februar 1865 den Betrag jährlich mit rund 92 Mark beſtim⸗ von 500 Thalern zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung genommen. Aus den Erträgniſſen von rund 52 Mark jährlich erhält die Kirchengemeinde jährlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der Eingangs er⸗ wähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres dem Willen des Gebers entſprechend an die Hoſpi⸗ taliten zur Auszahlung. Bramer'ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenen Kammergerichtsreferendars a. D. Bramer vorgefundenen Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterbliebenen Wittwe und 19 Tochter des Erblaſſers fälliges Kapital von 3000 Mark mit der Maßgabe zu⸗ gewendet worden, daß die Zinſen zur Beſtreitung der Koſten für die aute Inſtandhaltung des Bramer ſchen Erb⸗ begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme kranke Gemeindemitglieder vertheilt werden ſolllen. Der Wittwe Bramer war die Befugniß zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder vertheilt. zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Wittwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Wittwe hat von dieſer Befugniß Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Legats bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen Bramer'ſches Legat in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden find. Das Stiftungskapital hatte im Jahre 1897 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträaniſſe eine Höhe von rund 4500 Mark erreicht. Die andere Hälfte der Zinſen iſt all⸗ mungsgemäß verwendet worden. Nach⸗ dem in dieſem Jahre auch die Tochter der bereits früher verſtorbenen Mutter im Tode aefolgt iſt, iſt die Verpflich⸗ tung zur Unterhaltung des Erbbearäb⸗ niſſes auf die Stadtgemeinde über⸗ gegangen. Die nach Abzug der Inſtand⸗ haltungskoſten verbleibenden Zinſen ge⸗ langen wie bisher beſtimmungsgemäß zur Vertheilung. Höhne ſches Legat. In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 Mark unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem