20 hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Todtengräber jährlich 30 Mark er⸗ halten, wenn von ihm die Grab⸗ ſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20. Mai 1882 das Legat an und unter dem Namen Höhne ſches Legat in ihre Verwaltung. Der Be⸗ trag von 30 Mark wurde zunächſt alljährlich an den Todtengräber gezahlt. Nachdem die Wittwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mit⸗ getheilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. Zt. rund 2200 Mark beträgt. Schuhmacher'ſche Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legirt, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Tha⸗ lern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu vertheilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ 447 zu Strausberg zu verwenden ind. Die g. Zt. 486,83 Mark jährlich betragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗Stif⸗ tung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 216,83 Mark be⸗ ſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Vertheilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhanſe Luiſen⸗ Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Karl⸗Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm-Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm I. hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗ Stiftungen für Arme vermacht. Nach⸗ dem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legates erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme ertheilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen z. Zt rund 26000 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1000 Mark. Aus den Zinſen werden hülfsbedürf⸗ tige Perſonen weiblichen Geſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. Schulze'ſches Legat und Daun“ ſches Legat. Dieſe beiden Legate von 300 und 1633,50 Mark ſtehen unter der Ver⸗ waltung der Stadtgemeinde, die Zins⸗ erträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Oberpfarrer der Luiſen⸗ kirche behufs Vertheilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſteyen rund 12 Mark und 73 Mark Zinſen zur Verfügung. Weiße'ſches Legat. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März