1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur raturen und Laſten des Grundſtückes Vertheilung kommen. Das Vermächtniß iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden am 19. September j. I. bis auf Weiteres 39 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ mürdigen und bedürftigen Perſonen be⸗ theilung. Bon Platen- und von Lentzle⸗ Stiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe kommen ſollen. zufällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildthätigen Zwecken, hülfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Im Beſonderen hat fie Folgendes beſtimmt: I1. Zu dem Nachlaſſe Hausgrundſtück Bismarck ehört das 2¹ der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat die Teſtatrix ein Kapital von 35000 Mark über⸗ wieſen, aus deſſen Zinſen die Repa⸗ zu beſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Benefizinm von 150 Mark zu zahlen iſt. II. Zu einem von Platen'ſchen Legate ſind 18000 Mark ſicher anzulegen, aus deren Zinſen vom Magiſtrat auf Vor⸗ ſchlag der Krankenhausverwaltung aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſenen, hufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtandigen Geneſung, ſowie als Unter⸗ ſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbs ein Geldbetrag, je nach dem verwitiwete Frau Franziska von Platen einzemen Falle, zn zabter it. geb. von Lentzke hat durch Teſtament von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung vom 29. Mai 1888 und Rachtrag bier⸗ ſollen 4000 Mark verwendet werden, einer zweiten III. Zur Bildung deren Zinſen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Theilen an die Einwohner des Bürgerhoſpitals zur Vertheilung Alle drei Spezialſtiftungen werden zur Linderung der Noth und Armutl den Beſtimmungen der Erblaſſerin ent⸗ ſprechend verwaltet. Zu II ſtehen z. 3t. jährlich 775 Mk. zur Verfügung. Der Reſt der Erbſchaft im Betrage von rund 95 000 Mark wird unter dem Namen „Platen'ſche Erbſchaft“ getrennt ver⸗ traße Nr. 113. Mit dieſem Hauſe ſoll eine milde Stiftung unter dem Namen von Platen⸗ und von Lentzke⸗ Stiftung errichtet werden. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheiratheten, unbeſchol⸗ waltet. Die bisher in den allgemeinen Etat zur Verwendung zu Armenzwecken uberführten Zinſen der Erbſchaft im Betrage von jährlich jetzt rund 3500 Mk. werden vom 1. April 1898 ab nach den Beſchlüſſen der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften, dem Teſtamente der Erblaſſerin entſprechend, zur direkten Zahlung von tenen und unbemittellen Damen, welche eine zinsfreie Zimmern und wenn möglich auch mit je einer Küche zu bieten. Die aufzu⸗ nehmenden Damen ſollen adliger Ab⸗ kunft ſein. Findeng ſich Damen aus Unterſtützungen an hülfsbedürftige nicht unter 21—1— alt ſein dürfen, Perſonen oder Familien, die in den ohnung von je zwei ſtützung letzten ſechs Monaten keine Unter⸗ aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege