22 ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Chriſt'ſche Stiftung. Die verwittwete Frau Stadtrath Marie Magdalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpft wird, unter dem Namen Aobert und Marie Chriſt'ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermiethet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 12 500 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im Stande ſind, durch den dirigirenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. Wilhelm Auguſta-Ftiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hoch⸗ zeit des hochſeligen Kaiſerpaares hat die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗ Stiftung begründet, die anläßlich der Feier des 25jährigen Regierungsjubi⸗ läums Kaiſer Wilhelm I. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark ver⸗ ſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/7 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſind bisher am 11. Juni j. I. auf Vorſchlag der Armenkom⸗ miſſionen nachGemeindebeſchluß würdige Wittwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt worden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50800 Mark Stiftungs⸗ kapital vorhanden ſind. Die Zinſen ſollen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weib⸗ liche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Wittwen) zur Vertheilung kommen, während der bisherige Vertheilungs⸗ termin 11. Juli fortfällt. Wilhelm und Bianca Kayſer'ſche Stiftung. Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer geb. Leſſing iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Legaten verbleibende n Vermögens mit der Maßgabe eingeſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehe⸗ mannes die Stadtgemeinde in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der überlebenden Ehefran bis zu deren Tode eine jähr⸗ liche Rente von 20000 Mark zu zahlen hat. Die etwa noch weiter aufkom⸗ menden Revenuen ſollen zurUnterſtützung für bedürftige kinderreiche Familien ver⸗ wendet werden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückſichtigt werden, die in den Dienſten des Erblaſſers geſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. 3. 3t. ſind jährlich rund 2500 Mark zu Unterſtützungen verfügbar. Aus ihnen erhalten eine Anzahl Familien laufende Unterſtützungen in Beträgen von 10 bis 20 Mark pro Monat. Bramer-Stiftung. Die im Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtizrath Poppe geb. Bramer hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde ein Legat von 25000 Mark zur Ver⸗