36 Vorſchullehrer: Kobs, Wilmersdorf, Pariſer Straße 10. Müller, Berliner Straße 76. Seinig, Knobelsdorff Straße 53. Baltin, Wilmersdorf, Pfalzburger Str. Nr. 67. Herrfarth, Bismarck Straße 78. Knoche, Wilmersdorfer Straße 150. Wiedermann, Schloß Straße 50. Stipendienfonds der höheren Lehranſtalten. Der Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten von Charlottenburg haben im Jahre 1896 zur Unterſtützung ehema⸗ liger Zöglinge des ſtädtiſchen Real⸗ gymnaſiums und der Oberrealſchule während der akademiſchen Ausbildung ein Stipendium nach folgenden Be⸗ ſtimmungen geſtiftet: 1. Die Stipendien von je 400 M. können jährlich an je einen Abiturienten des Realgymnafiums und der Ober⸗Real⸗ ſchule zur Auszahlung gelangen und in jährlichen Beträgen bei der Stadt⸗Hauptkaſſe der Stadt Char⸗ lottenburg an den Quartalserſten erhoben werden. — Die Theilung eines Stipendiums iſt geſtattet. — Auch kann für den Fall, daß kein geeigneter Bewerber von der einen Anſtalt vorhanden iſt, das fällige Stipendium auf ein Jahr einem Bewerber von der andern Anſtalt verliehen werden. Zur Bewerbung um dieſe Stipendien werden nur Abiturienten zugelaſſen, welche ſich nachweisbar an einer an⸗ erkannten deutſchen oder außer⸗ deutſchen Hochſchule oder Fachſchule wiſſenſchaftlich weiter bilden und ſich durch ihreCharakterbildung und Tüch⸗ tigkeit einer Unterſtützung würdig machen. Auch die Bedürftigkeit des Bewerbers iſt Vorausſetzung der Zuläſſigkeit einer Bewerbung, wenn⸗ gleich unter Bedürftigkeit nicht ver⸗ ſtanden werden ſoll, daß ein Ar⸗ muths⸗Atteſt der Eltern oder Ange⸗ hörigen oder des Bewerbers ſelbſt erfordert wird. 3. Die Unterſtützung muß für jedes Jahr neu beantragt werden und wird an ein und denſelben Bewerber in der Regel dreimal hinter einander bewilligt. Die Zeit der neuen Be⸗ ſetzung wird in paſſender Weiſe ein halbes Jahr vorher bekannt gemacht. Die Bewerbungen find zum be⸗ ſtimmten Termin, ein Vierteljahr vor der Vergebung, an den Magiſtrat von Charlottenburg einzureichen. Diejenigen, welche ſich bereits in der Nutznießung des Stipendiums befinden. ſind gehalten, Zeugniſſe über den günſtigen Erfolg ihrer Studien beizufügen und die Er⸗ klärung abzugeben, daß in ihren äußeren Verhältniſſen keine der⸗ artigen Veränderungen eingetreten ſind, welche den weiteren Bezug des Stipendiums überflüſſig machen. Die Verleihung der Stipendien er⸗ folgt auf Vorſchlag der Deputation der höheren Lehranſtalten durch den Magiſtrat. Königl. Kreisſchulinſpektionen für die Gemeindeſchulen. A. Evangeliſche. Müller, Oberpfarrer, Kirchplatz Nr. 3. B. Katho liſche. Kleineidam, Pfarrer, Lützow Nr. 1. Schul⸗Deputation. Die Rechte, Pflichten und der Wirkungskreis der Schul⸗Deputation werden durch den Miniſterial⸗Erlaß vom 26. Juni 1811 beſtimmt. Ver⸗ waltung der für Schulzwecke beſtimmten Stiftungen. Matting, Bürgermeiſter, Vorſitzender. Stendel, St.⸗R. Dr. Neufert, St.⸗Sch.⸗R. Stadtverordnete: Spieſecke, Springer, Wöllmer. Techniſche Mitglieder: Dr. Hubatſch, St.⸗V., Realgymnafial⸗ Direktor, Schiller Straße 27/32. Dr. Rüdorff, St⸗V., Profeſſor, March Straße 70. Dr. Alt, Sanitätsrath, ſtädtiſcher Ver⸗ trauensarzt, Leibniz Straße 90.