46 . Für nebſt Wohnungsangabe in die aus⸗ liegende Liſte der Benutzer ein⸗ tragen und ſich bei dem Biblio⸗ thekar in genügender Weiſe über ihre Perſon ausweiſen. Dieſer kann die Beibringung eines Em⸗ pfehlungsſcheines verlangen. Eintragungen in die Liſte der Be⸗ nutzer ſind jedes Jahr zu er⸗ neuern. Die Die Ausgabe der Bücher erfolgt auf Grund von Beſtellzetteln, die in Päckchen von je 10 Stück zum Preiſe von 5 Pfennigen in den Räumen der Bibliothek abgegeben werden. Statt der Beſtellzettel können die Entleiher auch die von der Packetfahrt⸗Aktien⸗Geſellſchaft hergeſtellten Bücherbeſtellkarten be⸗ nutzen. Preis einſchließlich der Beförderungs⸗Gebühr für je 10 Stück 15 Pfennige. „Für jedes Werk hat der Entleiher einen beſonderen Beſtellzettel aus⸗ zufüllen. Dieſer muß außer der möglichſt genauen Angabe des Titels das Datum der Beſtellung, den Namen und die Wohnung des Leſers aufweiſen. Ohne vor⸗ ſchriftsmäßig ausgefüllte Zettel wird kein Buch ausgeliehen. Die Beſtellzettel werden bei der Ab⸗ lieferung der Bücher zurückgegeben. Die Beſteheerel ſind in den am Bibliotheksgebäude angebrachten Zettelkaſten zu werfen. Geſchieht dies bis 9 Uhr Morgens, ſo können die Bücher noch an dem⸗ ſelben Tage während der Ausgabe⸗ ſtunden in Empfang genommen werden. Die Erledigung der Be⸗ ſtellzettel, die ſpäter als 9 Uhr Morgens einlaufen, kann dagegen erſt am nächſten Tage erfolgen. beſchädigte und verlorene Bücher iſt voller Erſatz zu leiſten. An ein und dieſelbe Perſon werden ohne beſondere Erlaubniß des Biblio⸗ thekars nicht mehr als zwei Bände zu gleicher Zeit verliehen. Wird das beſtellte Werk binnen 3 Tagen nicht abgeholt, ſo muß 10. 11. 12. 13. 14. 16. die Beſtellung erneuert werden; iſ es verliehen, ſo kann der Beſteller verlangen, daß es nach erfolgter Zurücklieferung ihm zuerſt ausge⸗ händigt werde. Das Datum des Tages, an dem die Benutzungsfriſt des derzeitigen Leſers abgelaufen iſt, wird ihm ſofort mitgetheilt. Die Leihfriſt beträgt vierzehn Tage. Doch kann der Bibliothekar zu Verwaltungszwecken die Bücher jeder Zeit einfordern. Wünſcht Jemand ein Buch länger als vierzehn Tage zu behalten, ſo hat er nach Ablauf dieſer Zeit das entliehene Buch in der Bibliothek vorzuzeigen und einen neuen Beſtellzettel auszufüllen. Die Verlängerung der Leihfriſt um vierzehn Tage kann bewillig werden, wenn das betreffende Werk inzwiſchen nicht von anderer Seite verlangt wurde. Iſt die Leihfriſt verſtrichen, ohne daß die entliehenen Bücher zurück geliefert ſind, ſo erfolgt zunächſt eine Mahnung durch die Poſt, wofür der Säumige an die Biblio⸗ thek fünf Pfennige zu entrichten hat. Sind die Bücher trotz dieſer Aufforderung am nächſten Tage nicht zur Stelle, werden ſie durch beſon⸗ deren Boten abgeholt. An dieſen ſind für jeden Gang zwanzig Pfennige Mahngebühren zu zahlen. Lehnt der Entleiher die Bezahlung ab oder liefert er die Bücher nicht aus, wird der Rechtsweg beſchritten. Wünſche in Bezug auf die An⸗ ſchaffung nicht vorhandener Werke können in das in der Leſehalle ausliegende Wunſchbuch eingetragen werden. Während der Reviſion des Bücher⸗ beſtandes findet eine Ausgabe der Ga der Ausleihebibliothek nicht tatt. 5. Aendert ein Leſer ſeine Wohnung, ſo hat er dem Bibliothekar davon Mittheilung zu machen. Für den Fall, daß in der Wohnung eines Leſers eine anſteckende Krank⸗