macht. Bei eintretendem Bedürfniß werden beſondere Aichtage eingeſchoben. In der Zwiſchenzeit können aichpflichtige Gegenſtande bei dem Hauswarte des Rathhauſes eingeliefert und am nächſten Aichtage wieder abgeholt werden. Vorſteher: Stadtrath Boll. Aichmeiſter: Neubelt, Rentier, Lützow Nr. 14. Dispoſitions Fonds des Magiſtrats. Der in den 30er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold ſonderen milden Beiträgen, Geſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Magiſtrats dient dazu, alten hilfsbedürftigen und würdigen Bürgern Unterſtützungen zu gewähren. Ueder die Vertheilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Weiher'ſches Legat. Von Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Kämmerei⸗ kaſſe 200 Reichsthaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Theilen vertheilt werden ſollen. Das Legat iſt wiederholt durch anderweite Zuwendun⸗ gen verſtärkt worden. Die Vertheilung der Zinſen erfolgt alljährlich im De⸗ zember. Obduktionshaus. Das Obduktionshaus, im Jahre 18382 auf dem der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg gehörigen, ſüdlich der Span⸗ dauer Chauſſee belegenen ſogen. Sand⸗ grubenterrain errichtet, dient zur vor⸗ läufigen Unterbringung von auf⸗ gefundenen Leichen. Auf Grund des Polizeikoſtengeſetzes vom 20. April 1892 iſt die Unterhaltung pp. des Obduktionshauſes auf den Staat über⸗ gegangen, während das Eigenthum am Aufſicht des Magiſtrats. aus be⸗ dem ehemaligen Rathmann 57 (Gebäude ſowie an Grund und Boden der Stadtgemeinde verblieben iſt. Darlehns⸗Kaſſe der Gemeindebeamten und An⸗ geſtellten. Die Darlehnskaſſe iſt am 15. Mai 1893 errichtet und ſteht unter Sie hat den Zweck, den Kafſenmitgliedern Darlehne gegen mäßige Zinſen zu gewähren. Das Stammvermögen der Kaſſe wird aus freiwilligen Zuwendungen, den Beiträgen der Mitglieder und den etwaigen Jahresüberſchüſſen gebildet. Der Beitrag beträgt 5 Pfg. von jedem vollen Hundert Mark des Jahres⸗ gehalts. Darlehne werden bis zur Höhe von 149 ℳ aus der Kaſſe gewährt. (Satzungen vom 17. Mai 1893.) Vorſtands⸗Mitglieder: Wollnzihn, Rechnungs⸗Reviſor, Vor⸗ ſitzender. Klamroth, Rendant. Stiewe, Büreau⸗Vorſteher. Charlottenburger u. Lützower Ackergemeinſchaften. Die Angelegenheiten dieſer Acker⸗ gemeinſchaften werden vom Magiſtrat verwaltet. Zur Beaufſichtigung der jenſeits der Spree belegenen Feldmark wird während der Sommermonate ein Feldhüter beſtellt (vergl. Spezial⸗Etat der Stiftungen Nr. 23 und 24). Kommiſſar des Magiſtrats: Scholz, Stadtverordneter. Die Vertretung und Verwaltung der gemeinſchaftlichen Angelegen⸗ heiten der Separationsinter⸗ eſſenten von Charlottenburg und Lützow gehört zur Zuſtändigkeit der König⸗ lichen Generalkommiſſion in Frank⸗ furt a. O. Beſtellter Vertreter: Schmilinsky, Rechtsanwalt, Berliner Straße 58. 8