58 Rathswaagen. Es befinden ſich: die Rathswaage Nr. 1a hinter der Flora an der Ufer Straße. Schulz, Rathswaagemeiſter; die Rathswaage Nr. I1b am Charlottenburger Ufer. Wilke, Rathswaagemeiſter; die Rathswaage Nr. II Sophie Charlotten Straße 5. Wiegemeiſt er: Wegener, F., Hoflieferant. Gebaner, I., Inſpektor. Allgemeine Ortskrankenkaſſe. Die „Allgemeine Ortskrankenkaſſe für die vereinigten Gewerbe⸗Betriebe Charlottenburgs“ iſt für ſämmtliche Gewerbe im Stadtbezirke Charlotten⸗ burg einſchließlich der Handelsgewerbe und der Geſchäftsbetriebe der Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, der Krankenkaſſen, Berufsgenoſſenſchaften und Verſicherungsanſtalten, deren An⸗ gehörige nach dem Geſetze gegen Krank⸗ heit zu verſichern ſind, errichtet. Ausgenommen ſind diejenigen Ge⸗ werbe⸗Betriebe, für welche eine Orts⸗, Betriebs⸗ (Fabrik⸗) oder Bau⸗Kranken⸗ kaſſe errichtet iſt, ſowie die Betriebe von Innungsmitgliedern, für deren Geſellen und Lehrlinge auf Grund des Titels vI der Gewerbeordnung beſteht aus 3 Wahlbezirken. eine Innungskrankenkaſſe beſteht. Satzungen vom 12. Oktober 1892 nebſt Nachträgen vom 30. März 1893, 27. Juli 1895 und 26. März 1898. Vorſtan dsmitglieder: Gertz, St.⸗R., Vorfitzender. Lehmann, Oskar, Stellvertreter, Lützow „Nr. 4. Be iſitzer: Fuchs. Franz, Berlin, Gotzkowsly Straße 36. Fieting, Guſtav, Spandauer Straße 38. Thiedemann, Franz, Spree Straße 41. Trenner, Paul, Gardes du Corps Str. Nr. 9. Beamte: Kahles, Rendant, Spandauer Str. 32. Lehrer⸗Wittwen⸗ und Waiſen⸗ Kaſſe. Die Kaſſe iſt im Jahre 1862 ge⸗ gründet und hat im Jahre 1873 miniſterielle Genehmigung erhalten. Sie unterliegt neben der allgemeinen Auf⸗ ſicht durch die Staatsbehörden der be⸗ fonderen Beaufſichtigung durch den Magiſtrat zu Charlottenburg. Zweck der Kaſſe iſt die Unterſtützung der von den ſtädtiſchen, öffentlichen Lehrern zu Charlottenburg hinterlaſſenen Wittwen und Waiſen. Satzungen vom 20. März 1896. Kuratorium: Zöllner, Rektor. Hanſel, Lehrer. Hape, Lehrer. Krüſecke, Lehrer. Riediger, Lehrer. Fiſcher, Lehrer. Mietz, Lehrer. Stadtverordneten Wahlbezirke Die I. Wähler⸗Abtheilung iſt für den Stadtkreis ungetrennt. Die II. Wähler⸗Abtheilung Es gehören zum: a) 1. Wahlbezirk: Die Stadtbezirke 1 bis XVIIIa. b) 2. Wahlbezirk: Die Stadtbezirke XIX, XIXa und XX. c) 3. Wahlbezirk: Die Stadtbezirke XXa und b, XXI, XIa und XXII. Die III. Wähler⸗Abtheilung iſt in 7 Wahlbezirke eingetheilt und zwar ſind die Stadtbezirke wie folgt zu Wahlbezirken vereinigt: