2. 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Wittwen, welche einen chriſtlich religiöſenLebenswandelnachweiſen und fleißig das Gotteshaus be⸗ ſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 3. 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich lottenburg befinden, am 10. De⸗ zember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. Zinſen verfügbar, über deren Ver⸗ wendung zur dürftiger Bürger nach Anhörung Magiſtrat beſchließt. Zu 2 kommen jährlich 240 Mark am 10. Dezember nach Anhörung beſchluß zur Auszahlung. Ju 3 werden jährlich am 10. De⸗ zenuber 240 Mark an die Hoſpitaliten vertheilt. Bandelow-Itiftung. Durch Schreiben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn lichen Gräber ſeines Ve ters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd hierfür nicht aufgebrauchten Betrag der zu Präbenden an die Hoſpitaliten, welche alljährlich am 16. Dezember zur Vertheilung kommen ſollten. Das Stiftungskapital befindet ſich 0 da in der Verwaltung der Stadtgemeinde. a. D. Bramer vorgefundenen Codicille Zu 1 ſind jährlich 480 Mark als vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ in dem Hoſpitale der Stadt Char⸗ Unterſtützung hilfsbe⸗ des erſten Geiſtlichen der Luiſenkirche der Beſtreitung der Koſten für deſſelben Geiſtlichen auf Magiſtrats⸗ die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ in gutem Zuſtande zu erhalten. Den jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelow Bramer ſches Legat in Verwaltung Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 8. Februar 1865 das Ge⸗ ſchenk unter den geſtellten Bedingungen § an, worauf der Kaufmann Bandelow Die andere Hälfte der Zinſen iſt all⸗ 3* find. 19 unterm 16. Februar 1865 den Betrag von 500 Thalern zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung genommen Aus den Erträgniſſen von rund 52 Mark jährlich erhält die Kirchengemeinde jährlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der Eingangs er⸗ wähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres dem Willen des Gebers entſprechend an die Hoſpi⸗ taliten zur Auszahlung. gramer ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenenKammergerichtsreferendars gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterbliebenen Wittwe und Tochter des Erblaſſers fälliges Kapital von 3000 Mark mit der Maßgabe zu⸗ gewendet worden, daß die Zinſen zur die gute Inſtandhaltung des Bramer'ſchen Erb⸗ begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme kranke (Gemeindemitglieder vertheilt werden ſollten. Der Wittwe Bramer war die Befugniß zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne das gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder vertheilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Wittwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Wittwe hat von dieſer Befugniß Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Legats bereit erklärt hatte, am 6. Januar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen genommen und zinsbar angelegt worden Das Stiftungskapital hatte im Jahre 1897 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträgniſſe eine öhe von rund 4500 Mark erreicht.