nur ſolche, die in den Monaten keine Unter⸗ ſtädtiſchen Fonds er⸗ bedacht, jedoch letzten zwölf ſtützungen aus halten haben. Ichulze ſches Legat und Daun ſches Legat. Dieſe beiden Legate von 300 und 1633,50 Mark ſtehen unter der Ver⸗ waltung der Stadtgemeinde, die Zins⸗ erträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Oberpfarrer der Luiſen⸗ kirche behufs Vertheilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark und 73 Mark Zinſen zur Verfügung. Weißzeſches Legat. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom. 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Vertheilung kommen. Das Vermächtniß iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September . I. bis auf Weiteres 39 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ theilung. von Platen- und uon Lentzke⸗ Itiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwittwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildthätigen Zweclen, zur Linderung der Noth und Armuth hülfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Im Beſonderen hat ſie Folgendes beſtimmt: 1. Zu dem Nachlaſſe gehört das Hausgrundſtück Bismarck Straße Nr. 113. Mit dieſem Hauſe ſoll eine milde Stiftung unter dem Namen von Platen⸗ und von Lentzke Stiftung errichtet werden. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheiratheten, unbeſchol⸗ lenen und unbemittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und wenn möglich auch mit je einer Küche zu bieten. Die aufzu⸗ nehmenden Damen ſollen adeliger Ab⸗ kunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat ein Kapital von 35000 wieſen, aus deſſen Zinſ raturen und Laſten des Grundſtückes zu beſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Benifizium von 150 Mark zu zahlen iſt. 11. Zu einem von Platen ſchen Legate ſind 18000 Mark ſicher anzulegen, aus deren Zinſen vom Magiſtrat auf Vor⸗ ſchlag der Krankenhausverwaltung aus demſtädtiſchenKrankenhauſe entlaſſenen, würdigen und bedürftigen Perſonen be hufs. Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung,ſ owie als Unter ſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbs ein Geldbetrag, je nach dem einzelnenn Falle, zu zahlen iſt. 111. Zur Bildung einer zweiten von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung ſollen 4000 Mark verwendet werden, deren Zinſen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Theilen an die Einwohner des Bürgerhoſpitals zur Vertheilung kommen ſollen. Alle drei Spezialſtiftungen werden den Beſtimmungen der Erblaſſerin ent⸗ die Teſtatrix Mark über⸗ en die Repa⸗