22 ſprechend verwaltet. Zu II ſtehen z. 3. jährlich 775 Mk. zur Verfügung. Der Reſt der Erbſchaft im Betrage von rund 95 000 Mk. wird unter dem Namen „Platen'ſche Erbſchaft“ getrennt ver⸗ waltet. Die bisher in den allgemeinen Etat zur Verwendung zu Armenzwecken überführten Zinſen der Erbſchaft im Betrage von jährlich jetzt rund 3500 Mk. werden vom 1. April 1898 ab nach den Beſchlüſſen der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften, dem Teſtamente der Erblaſſerin entſprechend, zur direkten Zahlung von Unterſtützungen an hülfsbedürftige Perſonen oder Familien, die in den letzten ſechs Monaten keine Unter⸗ ſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Chriſt'ſche Itiftung. Die verwittwete Frau Stadtrath Marie Magdalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpfſt wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſt'ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermiethet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 12500 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im Stande ſind, durch den dirigirenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. Wilhelm Auguſta-Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hat die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 Mark eine Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftuug begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25 jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelms 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896,97 ein Stiftungsfonds von rund 25400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſind bisher am 11. Juni j. I. auf Vorſchlag der Armenkommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Wittwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt worden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50 800 Mark Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen ſollen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Wittwen) zur Ver⸗ theilung kommen, während der bis⸗ herige Vertheilungstermin 11. Juli fortfällt. ilhelm und Sianca Rayſer ſche Itiftung. Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer geb. Leſſing iſt die Stadtgemeinge Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Legaten verbleibenden Vermögens mit der Maßgabe eingeſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehe⸗ mannes die Stadtgemeinde in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der