vorhandenen Zeitſchriften liegen zwei Wochen lang in der Leſehalle aus. Aeltere Hefte werden auf Wunſch ſofort zur Verfügung ge⸗ ſtellt. 6. Auf Wunſch können Bücher der Ausleihebibliothek auch in der Leſehalle unter den für die Ver⸗ leihung nach Hauſe geltenden Be⸗ ſtimmungen benutzt werden. Die Beſtellzettel ſind mit dem Ver⸗ merk „Leſehalle“ zu verſehen. 7. Wird das beſtellte Buch der Aus⸗ leihebibliothek binnen drei Tagen in der Leſehalle nicht in Empfang genommen oder während dreier Tage nicht benutzt, muß die Be⸗ ſtellung erneuert werden. 8. Die Beſtellzettel werden bei der Ablieferung der Bücher zurück⸗ gegeben. 9. Für die Beſchädigung eines Buches, einer Zeitſchrift u. ſ. w. hat der Benutzer vollen Erſatz zu leiſten Zum Durchzeichnen von Karten, Bildwerken u. ſ. w. iſt die Er⸗ laubniß des Bibliothekars er⸗ forderlich. Wer dieſe Beſtimmungen verletzt oder durch ſein Verhalten Anſtoß erregt, wird zeitweiſe oder für immer von dem Beſuche der Leſe⸗ halle ausgeſchloſſen. Deputation für den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis. Der Deputation liegt die Verwaltung und Beaufſichtigung des ſtädtiſchen Arbeitsnachweiſes ob. — Gemeinde⸗ beſchluß vom 15./24. Juni 1898. — Dr. Jaſtrow, St.⸗R., Vorſitzender. Gertz, St.⸗R., ſtellvertr. Vorſitzender. Mitglieder ) aus dem Kreiſe der Arbeit⸗ geber: Hoppe, Baake, March, St.⸗V. b) aus dem Kreiſe der Arbeit⸗ nehmer: Koslowski, Arbeiter, Krumme Straße 7. Menge, Metallarbeiter, Bismarck Straße 77. Segers, Zimmerer, Grün Straße 17. 10. 11. 49 gürenn des ſtädtiſchen Arheits⸗ nachmeiſes. (Berliner Straße 72, Hof, Seitenflügel rechts.) Der ſtädtiſche Arbeitsnachweis ver⸗ mittelt koſtenlos Arbeit für ungelernte Arbeiter und Arbeiterinnen — mit Aus⸗ ſchluß des Geſindes —, welche in Char⸗ lottenburg ihren Wohnſitz haben. Er iſt täglich geöffnet und zwar: an Wochentagen: Vorm. während der Monate April bis September von 7—11 und während der Monate Oktober bis März von 8—12 Uhr; Nachm. von 3—6 Uhr; Verwalter: Beeck, Büreau⸗Aſſiſtent. Stener-Ausſchuß zur Deranlagung der direkten Gemeindeſtenern (vgl. § 1 des Gemeindebeſchluſſes betr. die Veranlagung und Erhebung der direkten Gemeindeſteuern vom 27. Mai 1895 und § 3 der Grundſteuer⸗Ordnung 4. Februar E vom mar, 1895). Boll, St.⸗R., Vorſitzender. Caſſirer, St.⸗R., Stellvertreter. Stadtverordnete: Barnewitz 1, Boerner, Ellenburg, Haack, Kleinwächter, Marcus, May, Scholz, Sommer. Bürgerdeputirte: Gerhardt, Amtsmaurermeiſter, Leibniz Straße 13. Starke, Straße 3. Uerwaltungs-Deyntationen zur Erledigung vorübergehender Imeckt. (Gemeindebeſchluß vom Schuſtehrns, Oberbürgermeiſter, Vor⸗ ſitzender. 7 Aät a 72