1. Das Glektrizitätswerk. An der Spree. Es wurde durch die Elektrizitäts⸗ Aktiengeſellſchaft vorm. W. Lahmeyer Co. in Frankfurt a. M. für ſtädtiſche Rechnung erbaut und am 1. Auguſt 1900 dem Betriebe übergeben, der auf die Dauer von 10 Jahren an die Bau⸗ firma verpachtet iſt. Bauvertrag vom 1 5. 99 in der durch Nachtrag vom 2—. 00 abgeänderten Faſſung und Betriebsvertrag vom 13 5. 99, geändert durch Nachtrag 1 vom 12. 8. 99, „, 11 „ . 8. 00 und „ 111 „ 5./3. 01. Die Pacht beträgt in der Zeit bis zum 31. März 1901 — 70/ Sr 7%, in der Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1902 8%, in der Zeit vom 1. April 1902 bis 31. März 1903 9% und in der folgenden Vertragszeit jähr⸗ lich 10% von dem ſeitens der Stadt⸗ gemeinde für die Herſtellung des Werks, einſchließlich des für die Er⸗ weiterung deſſelben während der Ver⸗ tragsdauer kapitals, einſchließlich der Bauzinſen. Näheres hierüber iſt aus § 10 des Betriebsvertrages erſichtlich. Feuerverſicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben werden von der Pächterin getragen. Zur Sicherung der Forderungen der Stadtgemeinde hat die Pächterin ein Haftgeld von 100 000 Mk. bei der Stadthauptkaſſe hinterlegt. Wegen der Elektrizitätszähler und der Strompreiſe vergleiche §F§ § und 9 des Betriebsvertrages in Verbindung mit §§ 4 und 6 der Bedingungen für aufgewendeten Geſammt⸗ ſowie die Lieferung von elektriſchem Strom aus dem ſtädtiſchen Elektrizitätswerke Charlottenburg. § 9 des Betriebs⸗ vertrages ſpricht ſich namentlich auch über den Strombezug für ſtädtiſche Zwecke aus. Ueber die Abgabe von Strom an die Große Berliner Straßenbahn und die Weſtliche Berliner Vorortbahn beſtehen beſondere Verträge, und zwar vom . 00. Dic Ausführung von Inſtallationen im Anſchluſſe an das Elektrizitätswerk iſt zwar dem freien Wettbewerbe über⸗ laſſen, doch bedürfen die Unternehmer der Genehmigung des Magiſtrats, die nur unter gewiſſen Bedingungen und widerruflich ertheilt wird. Die Haus⸗ anſchlüſſe von den Straßenleitungen bis zur Hauptſicherung werden aus⸗ ſchließlich vom Elektrizitätswerk auf Antrag der Abnehmer hergeſtellt. Die Koſten für die Strecken zwiſchen der Straßenleitung und der Straßenflucht⸗ linie werden von der Stadtgemeinde zu Laſten des Anlagekapitals des Elektrizitätswerkes gezahlt. Die übrigen Koſten trägt der Abnehmer. atelle 4: Itatilliſche und Wahl⸗ Angelegenheiten. ⸗ a Roſinenſtr. 12, Hofgebäude. Ausführung ſtatiſtiſcher Arbeiten, Aufſtellung der Gemeindewählerliſte und der Urliſte der zum Schöffen⸗ und Geſchworenenamte geeigneten Perſonen. Vorbereitung und Ausführung der Wahlen für den Reichstag, das Haus der Abgeordneten ſowie zur Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung, Redaktion des Verwaltungsberichts. Führung der Nachweiſungen über beſtrafte und unterſtützte Perſonen. Leiter im Nebenamt: Dr. Hirſchberg, Bleibtreuſtr. 52. Bür.⸗Vorſt.: Pahnke, Danckelmannſtr. 60. Sekr: Grunwald, Osnabrückerſtr. 2, II. Aſſiſtenten: Seele, Spreeſtr. 26, part. Zapf, Berlin, Lehrterſtr. 26a. Bür.⸗Gehülfe: Pohle, Sophie⸗Char⸗ lottenſtr. 80. Dette, Sophie⸗Charlottenſtr. 22. Hauswart: Hempel, Roſinenſtr. 12. Atelle 5: Rechnungswelen. Rathhaus, 1. Obergeſchoß. Etats⸗ und Kaſſenſachen, Aufſtellung des Stadthaushaltsetats, Prüfung