16 0. Bolksbibliothe und Leſehalle. Wilmersdorferſtr. 166/67. Bibliothekar: Dr. Fritz, Goetheſtr. 75III. Aſſiſtent: Lüdicke, Schöneberg, Max Straße 24. Diener: Klein, Charlottenburger Ufer18. D 421 Die Ansleihebibliotheh. Die Ausleihebibliothek iſt geöffnet an den Wochentagen von 12—1 Uhr Mittags und von 6—8 Uhr Abends. Sie iſt geſchloſſen an den Sonn⸗ tagen, den ſtaatlich anerkannten Feiertagen, an den Nachmittagen vor dem Weihnachts⸗ und Neu⸗ jahrsfeſt, ſowie zum Zwecke der Reviſion des Bücherbeſtandes in den beiden erſten vollen Wochen des Juli. Die Benntzung der Bibliothek iſt allen Einwohnern Charlotten⸗ burgs, ſofern ſie das 16. Lebens⸗ jahr überſchritten haben, unent⸗ geltlich geſtattet. Bei der erſten Entleihung müſſen die Leſer ihren Namen und Beruf nebſt Wohnungsangabe in die ausliegende Liſte der Benutzer eintragen und ſich bei dem Bibliothekar in genügender Weiſe über ihre Perſon ausweiſen. Dieſer kann die Beibringung eines Empfehlungsſcheines ver⸗ langen. Die Ausgabe der Bücher erfolgt auf Grund von Beſtellzetteln, die in Päckchen von je 10 Stück zum Preiſe von 5 Pfennigen in den Räumen der Bibliothek ab⸗ gegeben werden. Für jedes Werk hat der Entleiher einen beſonderen Beſtellzettel aus⸗ zufüllen. Dieſer muß außer der möglichſt genauen Angabe des Titels das Datum der Beſtellung, den Namen und die Wohnung des Leſers aufweiſen. Ohne vor⸗ ſchriftsmäßig ausgefüllte Zettel wird kein Buch ausgeliehen. Die Beſtellzettel werden bei der Ab⸗ lieferung der Bücher zurückgegeben. 10. 11. 12. Die Beſtellzettel ſind in den am Bibliotheksgebäude angebrachten Zettelkaſten zu werfen. Geſchieht dies bis 9 Uhr Morgens, ſo können die Bücher noch an dem⸗ ſelben Tage während der Ausgabe⸗ ſtunden in Empfang genommen werden. Die Erledigung der Be⸗ ſtellzettel, die ſpäter als 9 Uhr Morgens einlaufen, kann dagegen erſt am nächſten Tage erfolgen. Für beſchädigte und verlorene Bücher iſt voller Erſatz zu leiſten. An ein und dieſelbe Perſon werden ohne beſondere Erlaubniß des Bibliothekars nicht mehr als zwei Bände zu gleicher Zeit ver⸗ liehen. Wird das beſtellte Werk binnen 3 Tagen nicht abgeholt, ſo muß die Beſtellung erneuert werden; iſt es verliehen, ſo kann der Be⸗ ſteller verlangen, daß es nach er⸗ folgter Zurücklieferung ihm zuerſt ausgehändigt werde. Das Datum des Tages, an dem die Benutzungs⸗ friſt des derzeitigen Leſers abge⸗ laufen iſt, wird ihm ſofort mit⸗ getheilt. Die Leihfriſt beträgt vierzehn Tage. Doch kann der Bibliothekar zu Verwaltungszwecken die Bücher jeder Zeit einfordern. Wünſcht Jemand ein Buch länger als vierzehn Tage zu behalten, ſo hat er nach Ablauf dieſer Zeit das entliehene Buch in der Bibliothek vorzuzeigen und einen neuen Beſtellzettel auszufüllen. Die Verlängerung der Leihfriſt um vierzehn Tage kann bewilligt werden, wenn das betreffende Werk inzwiſchen nicht von anderer Seite verlangt wurde. Iſt die Leihfriſt verſtrichen, ohne daß die entliehenen Bücher zurück⸗ geliefert ſind, ſo erfolgt zunächſt eine Mahnung durch die Poſt, wofür der Säumige an die Biblio⸗ thek fünf Pfennig zu entrichten hat. Sind die Bücher trotz dieſer