13. 14. 15. 16. 44. Aufforderung am nächſten Tage nicht zur Stelle, werden ſie durch beſonderen Boten abgeholt. An dieſen ſind für jeden Gang zwanzig Pfennige Mahngebühren zu zahlen. Lehnt der Entleiher die Bezahlung ab oder liefert er die Bücher nicht aus, wird der Rechtsweg beſchritten. Wünſche in Bezug auf die An⸗ ſchaffung nicht vorhandener Werke können in das in der Leſehalle ausliegende Wunſchbuch einge⸗ tragen werden. Während der Reviſion des Bücher⸗ beſtandes ſindet eine Ausgabe der Bücher der Ausleihebibliothek nicht ſtatt. Aendert ein Leſer ſeine Wohnung, ſo hat er dem Bibliothekar davon Mittheilung zu machen. Für den Fall, daß in der Wohnung eines Leſers eine anſteckende Krank⸗ heit ausbricht, ſind ſofort die Bücher zurückzuliefern. Wer ſich einer weſentlichen oder wiederholten Verletzung dieſer Vor⸗ ſchriften ſchuldig macht, wird zeit⸗ weiſe oder für immer von der Benutzung der Bibliothek ausge⸗ ſchloſſen. Die Leſehalle. Die Leſehalle iſt geöffnet an den Wochentagen von 10—1 Uhr Mittags und von 5—9 Uhr Abends; Sonntags von 10—1 Uhr Mittags. Sie iſt geſchloſſen an den ſtaatlich anerkannten Feier⸗ tagen, an den Nachmittagen vor dem Weihnachts⸗ und Neujahrs⸗ feſt und an dem erſten Montag der erſten Reviſionswoche. Der Zutritt zur Leſehalle ſteht jeder Perſon frei, ſofern ſie das 16. Lebensjahr überſchritten hat. Die Handbibliothek der Leſehalle, die nur an Ort und Stelle benutzt werden darf, umfaßt: a) Nachſchlagewerke, b) Kunſtwerke und Atlanten, 10. 11. Armen⸗ 17 ) eine Auswahl von Werken der ſchönen Litteratur, d) Zeitſchriften, e) Broſchüren in Sammelbänden, f) eine wechſelnde Auswahl neu⸗ angeſchaffter Werke. Die Benntzung der Handbibliothek iſt den Beſuchern der Leſehalle ohne Weiteres geſtattet. Die neuerſchienenen Hefte der vorhandenen Zeitſchriften liegen zwei Wochen lang in der Leſehalle aus. Aeltere Hefte werden auf Wunſch ſofort zur Verfügung geſtellt. Auf Wunſch können Bücher der Ausleihebibliothek auch in der Leſehalle unter den für die Ver⸗ leihung nach Hauſe geltenden Be⸗ ſtimmungen benutzt werden. Die Beſtellzettel ſind mit dem Ver⸗ merk „Leſehalle“ zu verſehen. Wird das beſtellte Buch der Aus⸗ leihebibliothek binnen drei Tagen in der Leſehalle nicht in Empfang genommen oder während dreier Tage nicht benutzt, muß die Be⸗ ſtellung erneuert werden. Die Beſtellzettel werden bei der Ablieferung der Bücher zurück⸗ gegeben. Für die Beſchädigung eines Buches, einer Zeitſchrift u. ſ. w. hat der Benutzer vollen Erſatz zu leiſten. Zum Durchzeichnen von Karten, Bildwerken u. ſ. w. iſt die Er⸗ laubniß des Bibliothekars er⸗ forderlich. Wer dieſe Beſtimmungen verletzt oder durch ſein Verhalten Anſtoß erregt, wird zeitweiſe oder für immer von dem Beſuche der Leſe⸗ halle ausgeſchloſſen. Itelle §: Armenvermallung. Kirchſtraße 10. und Waiſenpflege ein⸗ banen der Perſonalien der Ehren⸗ eamten der Armen⸗ und Waiſen⸗ pflege, Krankenpflege, ſoweit ſie die