24 (. das gürgerhoſpital. Spreeſtr. 5 und Schulſtr. 12. Es dient zur Aufnahme von alten Bürgern, welche nicht mehr im Stande ſind, ſich aus eigenen Kräften eine Wohnung zu beſchaffen. Dieſelben erhalten freie Wohnung und im Falle der Hilfsbedürftigkeit auch eine laufende Unterſtützung aus Armenmitteln. Die Geſchäfte des Hauswarts verſieht ein Hoſpitalit. Die Aufſicht über die Anſtalt führt der Stadtverordnete Fränken. Städtiſche Kaſſen. a) Ifadt⸗Baupt⸗Kalle. Rathhaus, Erdgeſchoß. Der Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe liegt ob, die ſämmtlichen der Verwaltung des Magiſtrats oder der ſtädtiſchen Ver⸗ waltungs⸗Deputationen unterworfenen Gelder und Werthe zu vereinnahmen und zu verausgaben, darüber Buch und Rechnung zu führen und ſonſtige Aufträge des Magiſtrats zu erledigen, ſoweit dieſe Geld⸗, Kaſſen⸗ und Rechnungsgeſchäfte nicht ſelbſtſtändigen Kaſſen oder einzelnen Beamten über⸗ tragen ſind. (§ 1 der Geſchäftsan⸗ weiſung für die Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe vom 24. Oktober 1890.) — Erhebung der Hundeſteuer. Rendant: Schütze, Lietzowerſtr. 3. Oberbuchhalterr Grütz, Wilhelm Platz 1a. Sekretäre: Gummert, Lietzowerſtr. 8a. Runge, Wilmers dorferſtr. 150. Lange, Spreeſtr. 150. Dedat, Goetheſtr. 58. Friedrich, Sophie Charlottenſtr. 101. Stiemert, Kirſchen Allee 12b. Bür.⸗Diätar: Stech, Berlin NW., Scharnhorſtſtr. 8. Aſſiſtenten: Herbener, Potsdamerſtr. 42. Müller, Galvaniſtr. 5. Ronke, Wilmersdorferſtr. 152 4, III. Portal. Zenner, Sophie Charlottenſtr. 91. Bür.⸗Geh.: Pietzuer, Spreeſtr. 21. Kaſſenbote: Weisbrod, Chriſtſtr. 12. Zur Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe gehören: 1. Die Jepoftal⸗Derwaltung. Rathhaus, Erdgeſchoß. Das ſtädtiſche Depoſitorium dient zur Aufbewahrung der Hypotheken⸗ Urkunden, Grundſchuldbriefe, Werth⸗ papiere, Wertſachen und baaren Gelder — mit Ausnahme der Beſtände der Stadthaupikaſſe —, welche 1. zum Kapital⸗Vermögen der Stadt oder zu Fonds gehören, welche von dem Magiſtrate verwaltet werden; 2. von Beamten, Unternehmern oder anderen Privatperſonen als Kau⸗ tionen beſtellt ſind, oder 3. auf Anweiſung des Magiſtrats von Korporationen, Stiftungen und Ver⸗ einen zur Aufbewahrung ange⸗ nommen ſind. (§ 32 der Geſchäftsanweiſung für die Stadthauptkaſſe.) Vorſ.: Matting, Bürgermeiſter und Kämmerer. 1I. Kur.: Fehlt zur Zeit, Vertreter Bruns, St.⸗V. III. Kur.: Grütz, Rendant, ſ. St.⸗H.⸗ Kaſſe. 2. Die Iteuer⸗Kalle. Rathhaus, Erdgeſchoß. Erhebung der Staatseinkommen⸗ und Ergänzungsſteuern, der Gemeinde⸗ Einkommen⸗, Grund⸗, Umſatz⸗ und Gewerbe⸗Steuern, der Betriebsſteuern, der Wandergewerbe⸗Steuer, der Fort⸗ ſchreibungs⸗ und Vermeſſungsgebühren, ſowie Einziehung der Strafen und Portoauslagen u. ſ. w. für den Staat. Zurückzahlung der auf Grund von Reklamationen u. ſ. w. zu erſtattenden Steuern, Aufſtellung der Quartals⸗ und Finalabſchlüſſe, ſowie Rechnungs⸗ legung bezügl. der Staats⸗ und Ge⸗ meindeſteuern. Rend.: Bartels, Wallſtr. 68. Sekretäre: Berbig, Kaiſer Friedrich⸗ ſtraße 87.