74 9. Schulvorſteherin: von Borell du Vernay, Frl., Spreeſtr. 15c. (katho⸗ liſch). 10. Schulvorſteherin: Haſſenſtein, 90 § & 8 R. Frl., Uhlandſtr. 185/86. b) Mädchenmittelſchule: . Schulvor ſteherin: Manteufel, Frl., Goetheſtr. 43. c) Präparanden⸗Anſtalten: . Rektor: Grimm, Spreeſtr. 3b. Rektor: Ommerborn, Goetheſtr. 22. (katholiſch). 4) Militär⸗Vorbereitungs⸗ Anſtalten. Dr. Schmidt, Schillerſtr. 7. Direktor: Kuck, Kurfürſtenſtr. 97 III. e) Kindergärten: Pabſt, Frl., Kleiſtſtr. 11. Reinecke, Frl., Uhlandſtr. 185. Könnemann, Frl., Bayreutherſtr.16. Driſchler, Frl., Bismarckſtr. 106. Hannemann, Frl., Hardenbergſtr. 37. Kläger, Frl., Peſtalozziſtr. 44. Roſenthal, Frl., Stuttgarter Platz17. Greiner, Frl., Wilmersdorferſtr. 141. 9. Itiftungen. a) Präbendenfands. Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Kapital⸗ beträgen von 5 Legaten und zwar: dem Königin Eliſabeth⸗Legat, der Alsleben'ſchen Stiftung, dem . 4 4 . . Legat, dem Warſchauer ſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüne ſchen Legat, iſt ein beſonderer Fonds gebildet, der unter dem Namen „Präbendenfonds“ verwaltet wird. Er beträgt z. 3. rund 21 363 ℳ. Aus den Zinſen, z. 3. rund 951 ℳ, werden einmalige Unterſtützungen an Hilfsbedürftige gezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen beſtimmt, bei denen es ſich um vorübergehende Noth⸗ lagen handelt, eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Ueber die Unterſtützungen beſchließen die Armen⸗Kommiſſionen. 5) Münchhoff ſche Stiftung. Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie geb. Kaul haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Thalern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Thaler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Char⸗ lottenburg angelegt werden und zwar in der Art, daß die Zinſen dieſes Kapitals der 4000 Thaler zur Unterſtützung und Aushilfe rechtſchaffener, ohne ihr eigenes Verſchulden lediglich durch Un⸗ glücksfälle weſentlich zurückgekom⸗ mener Bürger, welche einen mo⸗ raliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebenswandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfniß und Mög⸗ lichkeit erfolgen, 2. 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Wittwen, welche einen chriſtlich re⸗ ligiöſen Lebenswandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 3. 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Char⸗ lottenburg befinden, am 10. De⸗ zember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. K Das Stiftungskapital befindet ſich in der Verwaltung der Stadtgemeinde. Zu 1 ſind jährlich 480 Mark als Zinſen verfügbar, über deren Ver⸗ wendung zur Unterſtützung hilfsbe⸗