76 Von den Zinſen ſoll der jeweilige Todtengräber jährlich 30 ℳ er⸗ halten, wenn von ihm die Grab⸗ ſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20. Mai 1882 das Legat an und unter dem Namen Höne ſches Legat in ihre Verwaltung. Der Be⸗ trag von 30 ℳ. wurde zunächſt alljährlich an den Todtengräber gezahlt. Nachdem die Wittwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mit⸗ getheilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſebſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. Zt. rund 2200 i. beträgt. 1) Ichuhmacher ſchr Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legirt, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Thalern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Carl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten. 9) Kaiſer Wilhelm-Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1 hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗ Stiftungen für Arme vermacht. Nach⸗ dem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme ertheilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen z. 3t. rund 26000 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1000 Mark. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Geſchlechts, die einen intakten poli⸗ tiſchen Leumund haben, mit Unter⸗ ſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unter⸗ ſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds er⸗ Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu vertheilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ Rc. zu Straußberg zu verwenden Ind. Die z. Zt. 486,83 Mark jährlich betragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 216,83 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Vertheilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand ge⸗ nommen werden müſſen. Nachdem ſeit halten haben. ) Schulze ſches Legat. Dieſes Legat von 300 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Oberpfarrer der Luiſenkirche behufs Vertheilung an Arme überwieſen 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark Zinſen zur Verfügung. 1) Dannſches Legat. Dieſes Legat von 1633,50 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ theilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 73 Mark Zinſen zur Ver⸗ fügung.