k) Weiße ſches Legat. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Vertheilung kommen. Das Vermächtniß iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September j. I. bis auf Weiteres 39 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ theilung. 1) von Platen- und von Lenthe⸗ Stiftungen Die am 6. April 1889 verſtorbene verwittwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildthätigen Zwecken, zur Linderung der Noth und Armuth hilfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſtaments gemäß ſind folgende 4 Stiftungen gebildet worden: 1. von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stif⸗ tung 1. Zur Vertheilung kommen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Theilen an die Ein⸗ wohner des Bürgerhoſpitals die Zinſen von 4000 Mark. von Platenſches Legat. Die Zinſen eines Kapitals von 18000 Mark werden zur Unter⸗ ſtützung bedürftiger aus dem II. III. IV. 77 ſtädtiſchen Krankenhauſe ent⸗ laſſener, würdiger und be⸗ dürftiger Perſonen behufs Fort⸗ ſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung, ſowie als Unterſtützung zur Begrün⸗ dung eines neuen Erwerbes auf Vorſchlag der Krankenhaus⸗ Verwaltung verwendet. von Platen⸗ und von Lentzke⸗ Stiftung 11. Zu dieſer Stiftung gehört das Hausgrundſtück Bismarck Straße 113. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheiratheten, unbeſcholtenen und unbemittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und wenn möglich auch mit je einer Küche zu bieten. Die auf⸗ zunehmenden Damen ſollen adliger Abkunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat die Teſtatrix ferner ein Kapital von 35000 Mark überwieſen, aus deſſen Zinſen die Reparaturen und Laſten des Grundſtückes zu beſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Benefizium von 150 Mark zu zahlen iſt. von Platenſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungs⸗ zweiges beträgt z. 3t. rund 95000 Mark. Die Zinſen hier⸗ von werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unter⸗ ſtützung aus Armenfonds er⸗ halten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Willen der Erblaſſerin ent⸗ ſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen.