m) Chriſt ſche Stiftung. Die verwittwete Frau Stadtrath Marie Magdalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpft wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſt ſche Ztiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermiethet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 12 500 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im Stande ſind, durch den dirigirenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. n) von Platenſches Legat ſiehe unter 1. ) Milhelm Auguſta-Stiftung. hat die Stadtgemeinde urſprünglich in des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt worden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50800 Mark Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen ſollen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Wittwen) zur Ver⸗ theilung kommen, während der bis⸗ herige Vertheilungstermin 11. Juli fortfällt. 5) Zethge ſche Stiftung. Durch Erbvertrag der verwittweten Geheimen Hofräthin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Betrag von 11449,40 M. zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. 4) Dr. Wilhelm Cohn' ſches Legat. Der Stadtälteſte Dr. Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Februar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 M. vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium für einen beſonders gut beanlagten Knaben, der die erſte Klaſſe einer hieſigen Volksſchul laſſ t, ohne Zur Erinnerung an die goldene te ee , Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/97 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſind bisher am 11. Juni j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Wittwen, für welche die Gemeinde auf Grund Unterſchied der Konfeſſion, verwendet werden. r) Dispoſtionsfonds des Magiſtrats. Der in den 30er Jahren von dem Bürgermeiſter Trautſchold aus be⸗ ſonderen milden Beiträgen, Geſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſitionsfonds des Magiſtrats dient dazu, alten hilfsbedürftigen und würdigen Bürgern Unterſtützungen zu gewähren. Ueber die Vertheilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden.