s) Weiher ſches Legat. Von dem ehemaligen Rathmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Kämmerei⸗ kaſſe 200 Reichsthaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſtamentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitgliederzu gleichen Theilen vertheilt werden ſollen. Das Legat iſt in dieſem Jahre durch anderweite Zu⸗ wendungen verſtärkt worden. Die Vertheilung der Zinſen erfolgt all⸗ jährlich im Dezember. t) von Platen- und von Lentzche Stiftung II. Siehe unter lI. u) von Platenſche Erbſchaft. Siehe unter 1. r) Anterſtühungsfonds der Feuerwehr. Der Fonds iſt von der Stadtgemeinde begründet zu außerordentlichen Zu⸗ wendungen an die Mannſchaften der Feuerwehr und deren Hinterbliebene. Dem Fonds fließen zu die Ver⸗ gütungen, welche für die amtliche Thätigkeit dienſtfreier Feuerwehr⸗ mannſchaften von Privaten gezahlt werden, etwaige ohne beſtimmten Verwendungszweck eingehende Schen⸗ fungen und die von den Mann⸗ ſchaften zu zahlenden Strafgelder. Dieſe Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchl. v. . 97 der Feuerlöſch⸗Deputation übertragen. v) Uorſpannfonds. Bis zum Jahre 1872 erfolgten die Vorſpannleiſtungen für mili⸗ täriſche Zwecke durch die Beſitzer von Zugthieren. Dieſe Einrichtung führte jedoch zu Unzuträglichkeiten mancherlei Art. — In Folge deſſen entſchloß man ſich, die Geſtellung des Vorſpanns ver⸗ traglich zu vergeben. Durch private Vereinbarung mit dem Leiſtungs⸗ pflichtigen mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber 79 zur Deckung der etwa entſtehenden Mehrkoſten gegen die von der Militärverwaltung gewährten Ver⸗ gütungsſätze beſtimmte Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Ueberſchüſſen bildete man den Vorſpannfonds, deſſen Beſtand zinsbar angelegt wurde. Mit dem Jahre 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die entſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. X) Charlottenburger Acker⸗ Rommune. Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zu⸗ gefloſſenen Einnahmen an Jagd⸗ pachtgeldern, Erlös für verkaufte, der Ackergemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen wie Lohn für einen Feldhüter, Koſten für Graben⸗ Räumung u. ſ. w. beſtritten. v) Tietzower Acker Kommune. Der Fonds iſt Eigenthum der zur Lietzower Ackerkommune gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lietzower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lietzower Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Auf⸗ wendungen beſtritten. 2) Zorad ſcher Leibrentenfonds. Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſtädtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Thalern beſtehendes Ver⸗ mögen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg mit der Maßgabe über⸗