änderungen eingetreten ſind, welche den weiteren Bezug des Stipendiums überflüſſig machen. 4. Die Verleihung der Stipendien erfolgt auf Vorſchlag der Depu⸗ tation der höheren Lehranſtalten durch den Magiſtrat. ce) Witte ſche Stiftung. Durch Teſtament der Demoiſelle Chriſtiane Sophie Regine Witte vom 18. November 1797 wurde das der⸗ ſelben gehörige Grundſtück Orangen⸗ ſtraße Nr. 11 nebſt Acker und Wieſen für Zwecke einer „reformirten Schule“ vermacht. Dieſe Stiftung erhielt die Königliche Genehmigung durch A. C. O. vom 21. April 1801. Die Verwaltung hatte der teſtamentariſchen Beſtimmung ent⸗ ſprechend ein aus dem jedesmaligen erſten Bürgermeiſter und erſten Prediger zuſammengeſetztes Kuratorium unter Aufſicht der Königlichen Regierung zu führen. In Folge einer Miniſterialverfügung vom Auguſt 1896 iſt das bis dahin beſtandene Kuratorium aufgelöſt und das Stiftungsvermögen vom 1. Januar 1897 ab an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur eigenen Verwaltung übertragen. Das Stiftungsvermögen darf mit dem übrigen ſtädtiſchen Ver⸗ mögen nicht vermiſcht werden, ſondern muß innerhalb deſſelben als ſelbſt⸗ ſtändiger Stiftungsfonds erhalten bleiben. Das abgeſehen von dem an⸗ gegebenen Verwendungszweck laſtenfreie Stiftungsvermögen beſteht aus: 1. dem 857 qm großen Grundſtück Orangen Straße 11, 2. den drei in Abth. vI bezw. v1a des Bebauungsplanes belegenen unbebauten Acker⸗ und Wieſen⸗ grundſtücken im Geſammtflächen⸗ inhalte von 1 ha 63a 70 qm, 3. dem — aus dem Verkauf einiger Landparzellen und Verwaltungs⸗ überſchüſſen angeſammelten Baarvermögen von 6454,48 M. dd) Zramer-Stiftung. Die im Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtizrath Poppe geb. Bramer hat in 81 ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde ein Legat von 25000 Mark zur Ver⸗ waltung als Bramer⸗Stiftung aus⸗ geſetzt, deſſen Zinſen in Theilbeträgen von mindeſtens 10 Mark jährlich am Todestage ihres Vaters, den 24. Juni, an arme kranke Perſonen vertheilt werden ſollen. Die Vertheilung der Zinſen erfolgt alljährlich am 24. Juni auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen in Beträgen von mindeſtens 50 Mark als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für noth⸗ wendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsangehörige Perſonen, die in dem laufenden Ka⸗ lenderjahre keine baare Armen⸗Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten haben. cc) gackhenſchmidt ſches Legat. Die am 2. Januar 1898 verſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ Kommiſſion“ in Charlottenburg ein Legat von 600 ℳ mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar belegt, und der Zinsertrag alljährlich zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme verwendet werden ſoll. Das Legat iſt in einem Sparkaſſen⸗ buche angelegt. Die Zinſen ſollen jähr⸗ lich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Vertheilung kommen. 11) Tritſche Itiftung. In Anbetracht der hohen Verdienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Charlottenburg's erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25./31. Januar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Fritſche Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stiftungs⸗ kapital iſt durch eine Schenkung der 6