44 Verſchiedenes. Betriebs⸗ (Fabrik⸗), oder Bau⸗Kranken⸗ kaſſe errichtet iſ, ſowie die Betriebe von Innungsmitgliedern, für deren Geſellen und Lehrlinge auf Grund des Titels vI der Gewerbeordnung eine Innungskrankenlaſſe beſteht. 2. September 7 7 Statut vom 2. nnr., 1900, in Kraft befindlich ſeit 1. Januar 1901. Vorſtands⸗Mitglieder. Sabor, Wilhelm, Kaufmann, Berliner⸗ ſtraße 105, Vorfitzender. Fräulein Vogel, Klara, Stellvertreterin, Kirchſtr. 13. Beiſitzer. Langner, Wilhelm, Fuhrherr, Sophie⸗ Charlottenſtr. 83. Dombrowsky, Fritz, Porzellandreher, Osnabrückerſtr. 30. Schröder, Albert, Arbeiter, Danckelmann⸗ ſtraße 51. 1 Beiſitzer fehlt z. 3t. Beamte. Schirbel, Engen, Verwaltungsdirektor. Wilde, Albert, Rendant. Kaſſenlokal. Rofinenſtr. 31. D) Darlehns⸗Kaſſe der Ge⸗ meindebeamten. Sie iſt am 15. Mai 1893 errichtet und ſteht unter Aufſicht des Magiſtrats. Sie hat den Zweck, den Kaſſenmit⸗ gliedern Darlehne gegen mäßige Zinſen zu gewähren. Ihr Stammvermögen wird aus freiwilligen Zuwendungen, den Beiträgen der Mitalieder und den ctwaigen Jahresüberſchüſſen gebildet. Der Beitrag beträgt 5 Pf. von jedem vollen Hundert Mark des Jahres⸗ gehalte. Darlehne werden bis zur Höhe von 149 ℳ gewährt. (Satzungen vom 17. Mai 1893.) 4 Vorſtands⸗Mitglieder. Wollnzihn, Rech.⸗Rev., Vorſ. Müller, Spark.⸗Rend. Rieſe, Sekret. c) Lehrer⸗ Witwen⸗ und Waiſen⸗ Kaſſe. Sie iſt im Jahre 1862 gegründe: und hat im Jahre 1873 miniſterielle Genehmigung erhalten. Sie unterliegt neben der allgemeinen Aufſicht durch die Staatsbehörden der beſonderen Be⸗ aufſichtigung durch den Magiſtrat zu Charlotienburg. Ihr Zweck iſt die Unterſtützung der von den ſtädtiſchen, öffentlichen Lehrern zu Charlottenburg hinterlaſſenen Witwen und Waiſen. Satzungen vom 20. März 1896. Kuratorium. Krüſecke, Lehrer, 1. Vorſitzender. Gericke, Lehrer, 2. Vorſitzender. . 4. Lehrer, 1. Schriftführer. ietz. Lehrer, 2. Schriftführer. Riediger. Lehrer, ventan , I4. —44- Hape, Lehrer, Beifitzer. Fiſcher, Lehrer, Beiſitzer. d) Obduktionshaus. Im Jahre 1882 auf dem der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg gehörigen. ſüdlich der Spandauer Chauſſee bele⸗ genen ſogen. Sandgrubenterrain er⸗ richtet, dient es zur vorläufigen Unter⸗ bringung von aufgefundenen Leichen. Auf Grund des Polizeikoſtengeſetzes vom 20. April 1892 iſt die Unter⸗ haltung u. . w. des Obduktionshauſes auf den Staat übergegangen, während das Eigentum am Gebäude, ſowie an Grund und Boden der Stadtgemeinde verblieben iſt.