X4* E — 78 Stiflungen. Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Thalern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Thaler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtituts für Char⸗ lottenburg angelegt werden und zwar in der Art, daß die Zinſen dieſes Kapitals der 4000 Thaler zur Unterſtützung und Aushilfe rechtſchaffener, ohne ihr eigenes Verſchulden ledialich durch Un⸗ glücksfälle weſentlich zurückgekom⸗ mener Bürger, welche einen mo⸗ raliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebenswandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfniß und Mög⸗ lichkeit erfolgen, 2. 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſtlich re⸗ ligiöſen Lebenswandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 3. 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital vleiben ſollen, aus deſſen Zinſen an die Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Char⸗ lottenburg befinden, am 10. De⸗ zember jeden Jahres gezahlt werden ſollen. Das Stiftungskapital befindet ſich in der Verwaltung der Stadtgemeinde. Zu 1 ſind jährlich 480 Mark als Zinſen verfügbar, über deren Ver⸗ wendung zur Unterſtützung hilfsbe⸗ dürftiger Bürger nach Anhörung des erſten Geiſtlichen der zuſtändigen Kirche der Magiſtrat beſchließt. Zu 2 kommen jährlich 240 Mark am 10. Dezember nach Anhörung deſſelben Geiſtlichen auf Magiſtrats⸗ beſchluß zur Auszahlung. Zu 3 werden jährlich am 10. De⸗ zember 240 Mark an die Hoſpitaliten verteilt. () Bandelow⸗Stiftung. Durch Schreivben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befind⸗ lichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhalten. Den hierfür nicht aufgebrauchten Betrag der jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelow zu Präbenden an die Hoſpitaliten. welche alljährlich am 16. Dezember zur Verteilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 8. Februar 1865 das Ge⸗ ſchenk unter den geſtellten Bedingungen an, worauf der Kaufmann Bandelow unterm 16. Februar 1865 den Betrag von 500 Thalern zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung genommen. Aus den Erträgniſſen von rund 52 Mark jährlich erhätt die Kirchengemeinde jährlich 15 Mark als Gebühren für die Unterhaltung der eingangs er⸗ wähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres, dem Willen des Gebers entſprechend, an die Hoſpi⸗ taliten zur Auszahlung. d) Bramer' ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenen Kammergerichtsreferendars a. D. Bramer vorgefundenen Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterbliebenen Witwe und Tochter des Erblaſſers fälliges Kapital von 3000 Mark mit der Maßgabe zu⸗ gewendet worden, daß die Zinſen zur Beſtreitung der Koſten für die aute Inſtandhaltung des Bramer'ſchen Erb⸗ begräbniſſes verwendet und ſoweit hier⸗ zu nicht erforderlich an arme kranke Gemeindemitglieder verteilt werden ſollten. Der Witwe Bramer war die