Stiftungen. 79 Befugniß zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleich⸗ zeitig die Verpflichtung zur Inſtand⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme kranke Gemeindemit⸗ glieder verteilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Witwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Witwe hat von dieſer Befugniß Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde fſich zur Annahme des Legats bereit erklärt hatte, am 6. Janunar 1879 die 3000 Mark ausgezahlt, die unter dem Namen Bramer ſches Legat in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Das Stiftungskapital hatte im Jahre 1897 durch Zuſchreibung der halben jährlicheu Zinserträgniſſe eine Höhe von rund 4500 ℳ erreicht. Die andere Hälfte der Zinſen iſt all⸗ jährlich mit rund 92 . beſtim⸗ mungsgemäß verwendet worden. Nach⸗ dem in dieſem Jahre auch die Tochter der bereits früher verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflich⸗ tung zur Unterhaltung des Erbbegräb⸗ niſſes auf die Stadtgemeinde über⸗ gegangen. Die nach Abzug der Inſtand⸗ haltungskoſten verbleibenden Zinſen ge⸗ langen wie bisher beſtimmungsgemäß zur Verteilung. e) Höhne' ſches Legat. In ſeinem Teſtament vom 23. Ok⸗ tober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg 1500 ℳ unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zuſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Toiengräber jährlich 30 ℳI er⸗ halten, wenn von ihm die Grab⸗ ſtätten in ſaubergepflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Be⸗ ſchluß vom 20 Mai 1882 das Legat an und unter dem Namen Höhne ſches Legat in ihre Verwaltung. Der Be⸗ trag von 30 ℳ wurde zunächſt alljährlich an den Totengräber gezahlt. Nachdem die Witwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mit⸗ geteilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grabſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. 3t. rund 2200 % beträgt. 1) Schuhmacher ſche Stiftung⸗ In ihrem am 23. März 1837 er⸗ richteten Teſtamente hat das Fräulein Marie Catharine Wilhelmine Schuh⸗ macher dem hieſigen Armenfonds die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legirt, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Thalern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadt⸗ pflegekindern in der Kindererziehungs⸗ Anſtalt zu Strausberg zu verwenden ſind. Die z. Zt. 486,83 Mark jährlich betragenden Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 216.83 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich ver⸗ änderten Verhältniſſe Abſtand ge⸗ nommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗ Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Carl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten.