80 Stiftungen. 9) Kaiſer Wilhelm⸗Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Codizill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlottenburg 25000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial⸗ Stiftungen für Arme vermacht. Nach⸗ dem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legats erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landes⸗ herrliche Genehmigung zur Annahme erteilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither umter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den er⸗ ſparten Zinſen z. Zt. rund 26000 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1000 Mark. Aus den Zinſen werden hilfs⸗ bedürftige Perſonen weiblichen Ge⸗ ſchlechts, die einen intakten politiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. n) Schulze'ſches Legat. Dieſes Legat von 300 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 Mark Zinſen zur Verfügung. 1) Daun ſches Legat. Dieſes Legat von 1633,50 Mark ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 73 Mark Zinſen zur Ver⸗ fügung. K) Weiße ſches Legat. Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 Mark ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 Mark, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September j. I. bis auf Weiteres 39 Mark auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Ver⸗ teilung. 1) Von Platen⸗ und von Lentzke⸗ Stiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwitwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hier⸗ zu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗ erbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildtätigen Zwecken, zur Linderung der Not und Armut hilfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſtaments gemäß ſind folgende 4 Stiftungen ge⸗ bildet worden: I. von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stif⸗ tung I. Zur Verteilung kommen alljahrlich am 28. Mai zu gleichen Teilen an die Einwohner des Bürgerhoſpitals die Zinſen von 4000 Mark. 1I. von Platen'ſches Legat. Die Zinſen eines Kapitals von 18000 Mark werden zur Unter⸗ ſtützung bedürftiger aus dem ſüvaiſchen Krankenhauſe ent⸗ laſſener, würdiger und bedürftiger Perſonen behufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung, ſowie als Unterſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbes auf Vorſchlag der