Stiftungen. 81 Krankenhaus⸗ Verwaltung ver⸗ wendet. III. von Platen⸗ und von Lentzke⸗ Stiftung 11. Zu dieſer Stiftung gehöt das Hausgrundſtück Bismarck Straße 113. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheirateten, unbeſcholtenen und unbemittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und wenn möglich auch mit je einer Küche zu bieten. Die auf⸗ zunehmenden Damen ſollen adliger Abkunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbenen Gatten, ſo haben dieſe das Vor⸗ recht. Dieſer Stiftung hat die Teſtatrix ferner ein Kapital von 35000 Mark überwieſen, aus deſſen Zinſen die Reparaturen und Laſten des Grundſtückes zu beſtreiten ſind. und an jede der in das Stift aufgenommenen Damen ein jährliches Benefizium von 150 Mark zu zahlen iſt. IV. von Platen'ſche Erbſchaft. Das Vermögen dieſes Stiftungs⸗ zweiges beträgt z. 31. rund 95000 Mark. Die Zinſen hier⸗ von werden zur Unterſtützung für hilfsbedürftige Perſonen oder Familien, welche in den letzten 6 Monaten keine Unter⸗ ſtützung aus Armenfonds erhalten haben, verwendet. Die Stadtgemeinde hat, dem Woillen der Erblaſſerin ent⸗ ſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. m) Chriſt'ſche Stiftung. Die verwitwete Frau Stadtrat Marie Magdalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlottenburg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe ein⸗ geſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht erſchöpft wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſt' ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſo weit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grundſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermietet ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund 12 500 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt und dafür eine Anzahl Freibetten, zur Zeit 12, zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armen⸗ pflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im ſtande ſind, durch den dirigierenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Krankenhaus⸗Depu⸗ tation. n) von Platen ſches Legat ſiehe unter 1. 0) Wilhelm Auguſta⸗Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hat die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗ Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25 jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/7 ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus den Zinſen ſind bisher am 11. Juni j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeindebeſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unterſtützt worden. 4 Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung