Stiftungen. 83 pflichtigen — mit Ausnahme der Pferdebahngeſellſchaften, welche eine ſolche ablehnten — gelangten aber zur Deckung der etwa entſtehenden Mehrkoſten gegen die von der Militärverwaltung gewährten Ver⸗ gütungsſätze beſtimmie Beiträge für das Pferd und Jahr zur Hebung. Aus den Ueberſchüſſen vildete man den Vorſpannfonds, deſſen Beſtand zinebar angelegt wurde. Mit dem Jahre 1890 hörte die Beitragsleiſtung auf, da der Fonds eine derartige Höhe erreicht hatte, um allein durch ſeine Erträgniſſe die entſtehenden Mehrkoſten vorausſichtlich noch auf eine lan ge Reihe von Jahren decken zu können. X) Charlottenburger Acker⸗ Kommune Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern. Erlös für verkaufte. der Ackergemeinſchaft gehörigen Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen wie Lohn für einen Feldhüter, Koften für Graben⸗ Räumung u. ſ. w. beſtritten. ) Lützower Acker⸗Kommune Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackerkommune gehörenden Einzelbefitzer. Die Lützower Acker⸗ kommune löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr geyörigen Geider zur Ver⸗ waltung. 5 Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen beſtritten. 2) Jorad'ſcher Leibrentenfonds. Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſtadtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Thalern veſtehendes Vermögen der Stadtgemeinde Eyarlottenburg mit der Maßgabe übereignet, daß er für ſeine Lebenszeit ſich den Zinsgenuß deſſelben vorbehalten hat. Das Kapital iſt durch ſpäteren Anlauf von Wert⸗ papieren auf 1903 Mark 05 Pfg. angewachſen. Jorad iſt im Jahre 1889 geſtorben. Auf Grund des Gem.⸗Beſchl. vom 28 Mai/5. Juni deſſ. Is. werden die Zinſen bis auf weiteres an die in hilfsbedürftiger Lage befindlichen Hinter⸗ bliebenen gezahlt. aa) Wilhelm und Bianca Kayſer ſche Stiftung Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Karl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau Ulrike Eleonore Iſabella Bianca Kayſer geb. Leſſing iſt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Erbin des nach Abzug von verſchiedenen Legaten verbleibenden Vermögens mit der Maßgabe einge⸗ ſetzt worden, daß nach dem Tode des Ehemannes die Stadtgemeinde in den Genuß der Erbſchaft mitt, jedoch der überlebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine jährliche Rente von 20 000 . zu zahlen hat. Die etwa noch weiter aufkommenden Revenuen ſollen zur Unterſtützung für bedürftige kinder⸗ reiche Familien verwendet werden In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückfichtiat werden, die in den Dienſten des Erblaſſers geſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. 3. 31. ſind alljährlich rund 2500 Mark zu Unterſtützungen verfügbar. Aus ihnen erhalten eine Anzahl Familien laufende Unterftützungen in Beträgen von 10 bis 20 Mark pro Monat. bp) Stipendienfonds der höheren Lehranſtalten. Der Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten von Charlottenburg haben im Jahre 1896 zur Unterſtützung ehe⸗ maliger Zöglinge des ſtädtiſchen Real⸗ gymnafiums und der Oberrealſchule während der akademiſchen Ausbildung ein Stipendium nach folgenden Be⸗ ſtimmungen geſtiftet: 1. Die Stipendien von je 400 Mark können jährlich an je einen