Stiftungen. 85 dd) Bramer⸗Stiftung. Die im Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtizrat Poppe geb. Bramer hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde ein Legat von 25 000 Mark zur Ver⸗ waltung als Bramer⸗Stiftung aus⸗ geſetzt, deſſen Zinſen in Teilbeträgen von mindeſtens 10 Mark jährlich am Todestage ihres Vaters, den 24. Juni, an arme kranke Perſonen verteilt werden ſollen. Die Verteilung der Zinſen erfolgt alljährlich am 24. Juni auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen in Beträgen von mindeſtens 50 Mark als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für not⸗ wendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsangehörige Perſonen, die in dem laufenden Ka⸗ lenderjahre keine bare Armen⸗Unter⸗ ſtützung aus öffentlichen Mitteln er⸗ halten haben. ee) Hackenſchmidt'ſches Legat. Die am 2. Januar 1898 verſtorbene Schulvorſteherin Fräulein Louiſe Hackenſchmidt hat in ihrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ Kommifſion“ in Charlottenburg ein Legat von 600 Mark mit der Be⸗ ſtimmung ausgeſetzt, daß das Kapital zinsbar delegt, und der Zinsertrag all⸗ jährlich zum Ankauf von Holz für ver⸗ ſchämte Arme verwendet werden ſoll. Das Legat iſt in einem Sparkaſſen⸗ buche angelegt. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober an zwei verſchämte Arme zur Verteilung kommen. 11) Fritſche⸗Stiftung. In Anbetracht der hohen Verdienſte, welche ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Friſche um das Gemeinweſen Charlottenburg's erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25.31. Januar 1900 mit einem Kapital von 50000 Markeine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachgewieſener Bedürftigkeit Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Das Stiftungs⸗ kapital iſt durch eine Schenkung der hieſigen Schlächter⸗Innung um 1000 Mark und durch Zuwendung des Rentiers Tornow in Frankfurt a. M. um 3000 Mark verſtärkt worden. 99) Vermächtnis des Barons George Kill⸗Mar. Der am 1. Auguſt 1887 verſtorbene Baron George Kill⸗Mar hat der Stadtgemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der Univerſalerbin, des Fräuleins Ida von Blücher, zahlbares Kapital von 100 000 Mark vermacht. Am 26. Auguſt 1900 verſtarb das Fräulein von Blücher. Das Stiftungs⸗ kapital von 100 000 Mark wurde am 11. Dezember 1900 an die Stadt⸗ gemeinde gezahlt. Die Zinſen dieſes Kapitals gelangen alljährlich zur Ver⸗ teilung, und zwar werden aus den⸗ ſelben ganz mittelloſe alte Frauen, ausnahmsweiſe auch Männer mit Unterſtützungen von 50 bis 150 Mark bedacht. Vorausſetzung iſt, daß die Betreffenden nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheimgefallen find. „ hh) Chriſtian Otto⸗Stiftung. Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chriſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſtament die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Univerſal⸗Erbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausge⸗ ſetzten Legate verbleibenden Erbſchaft eine „Chriſtian Otto⸗Stiftung“ errichtet und von dem Magiſtrat in ſeine Ver⸗ waltung genommen werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kauflenten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krankheit in unverſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall geraten ſind, zeitweiſe oder je nach Lage des Falles eine einmalige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt