86 Stiftungen. und ihnen die Möglichkeit an die Hand giebt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fortzu⸗ ſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Legate und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfindungsſumme verblieb ein Kapitalbetrag von rund 88 000 Mark. Von dem Zinsertrage von rund 3000 Mark kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebens⸗ längliche Rente von 1200 Mark jährlich in Abzug, ſo daß bis auf weiteres etwa 1800 Mark jährlich zur Ver⸗ wendung im Sinne des Eiblaſſers ver⸗ fügbar ſein werden. Anträge auf Bewilligung von Unter⸗ ſtützungen aus der Chriſtian Otto⸗ Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo mit den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt voryandenen Stiftungen die erforderliche ausgiebige und nachhaltige Hilfe nicht gewährt werden kann.