32 Ständige Deputationen. Sparkaſſen⸗Verwaltung. Vorſtand. Er vertritt die Sparkaſſe bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Ge⸗ ſchäften, auch bei ſolchen, zu denen die Geſetze eine beſondere Vollmacht verlangen. Er iſt befugt, zur Be⸗ ſorgung der Rechtsgeſchäfte der Spar⸗ kaſſe Anderen Vollmacht zu erteilen (§ 6 des Sparkaſſen⸗Statuts vom 3./19. Auguſt 1887). Vorſ.: Scholtz, Stadtrat und Kämmerer. Stellv.: Moll, St.⸗R. Stadträte: Meyer. Stadtv.: Protze, Heim, Ruß, Mittag, Vogel und Platz. Ausſchuß. Er hat die Geſchäftsführung des Vorſtandes der Sparkaſſe zu über⸗ wachen, die Jahresrechnung und die ausſtehenden Kapitalien nach ihrer Sicherheit zu prüfen und iſt befugt, außerordentliche Prüfungen der Kaſſe vorzunehmen (§ 12 des Sparkaſſen⸗ ſtatuts vom 3./19. Auguſt 1887). Vorſ.: Dr. Jaſtrow, St.⸗R. Stellv.: Boerner, St.⸗R. Stadtv.: Becker, Marcus, Frantz. Deputation für das Straßen⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Sie leitet: a) Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Plätze, Senkgruben, Brücken, Bürgerſteige uſw., die Beſprengung der Straßen uſw. und das Beſtreuen der Brücken und der Straßenübergänge uſw. mit Sand bei Winterglätte, endlich die Uberwachung der Abfuhr des Straßenkehrichts durch den Unter⸗ nehmer, b) das Feuerlöſchweſen. c) die Verwaltung der Bekleidungs⸗ kammer ſowie der Dienſtfahrräder. Vorſitzender: Meyer, St.⸗R. Stadträte: Dr. Jebens, Schliemann, Winckelmann. 3 Stadtverordnete: Gredy, Heinzelmann, Heiſe, Hildebrandt, Rackwitz, Ruß, Stein, Scharnberg. Tiefbau⸗Deputation. Ihnhr ſind folgende Geſchäftszweige überwieſen: a) die Angelegenheiten der öffent⸗ lichen Straßen und Plätze nebſt Zubehör im weiteſten Umfange einſchließlich des Grunderwerbs, jedoch ausſchließlich der Reinigung, Beſprengung, Beleuchtung, Be⸗ pflanzung und der gärtneriſchen Anlagen; b) die Brücken und Bollwerke; c) die Handhabung des Geſetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die An⸗ legung und Veränderung von Straßen und Plätzen, ſowie der dazu erlaſſenen ortsgeſetzlichen Beſtimmungen; d) die Benutzung der öffentlichen Wege, Straßen, Plätze uſw. auf oder unter der Oberfläche zu Pri⸗ vatzwecken, Straßenbahnen, An⸗ ſchlagſäulen, Verkaufsbuden, Vor⸗ gärten uſw.; e) die öffentlichen Bewäſſerungs⸗ anlagen, Straßenbrunnen und Springbrunnen; 1) die ſtädtiſchen Lagerplätze, die Sand⸗ und Kiesgruben; g) die Feldwege und Feldgräben, ſo⸗ weit dieſelben von der ſtädtiſchen Verwaltung reſſortieren; 5) die Weichbildgrenzen; i) die Bearbeitung der Requiſitions⸗ und Auftragsſachen in den zu a bis h erwähnten Angelegenheiten. (Geſch.⸗Ordn. vom 15. Auguſt 1897. Vorſ.: Schuſtehrus, Oberbürgermeiſter. Stadträte: Bredtſchneider, St.⸗B.⸗R., Dr. Waldſchmidt, Beringer. HDr. Maier, Stadtſyndikus. Stadtv.: Kaufmann, Barnewitz I,Callam, Freund, Gredy, Kaping, Mickler, Protze, Branne. Bürger⸗Deputierte: Wiebe, Wirkl. Geh. Rat und Oberbaudirektor a. D., Ercellenz, Paſſauerſtr. 2.